Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 712

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1691 Mai 30
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Graff Kunowitz, Nr. 1
A I u, Grafen von Kunowitz sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der landgräfliche Hof Sensenstein, der mit Zustimmung des Lehnsherrn von dem 1691 Belehnten von dem vorherigen Lehnsinhaber, Wilhelm von Weihe, gekauft worden ist, nämlich: 1.) der alte, verfallene Burgsitz zu Sensenstein [Burgruine auf der Gemarkung der Gem. Nieste, Lkr. Kassel] mit den dazu gehörenden Vorwerken, Scheunen, Ställen, Hagen, Ackern, Wiesen und Garten und mit Hute und Trift; 2.) der Zehnt auf den hessischen Untertanen zu Oberkaufungen [Ortsteil der Gem. Kaufungen, Lkr. Kassel] und Heiligenrode [Ortsteil der Gem. Niestetal, Lkr. Kassel]; 3.) die Länderei der von Escherode und Thalheim zu Oberkaufungen und Heiligenrode; 4.) die freie Entnahme von Brennholz sowie die Mast für Trogschweine aus und im gemeinen Kaufunger Wald und anderen Gebieten, seien es Holz und Feld, Wasser und Weide; ausgenommen ist die hohe Jagd, auch in dem Gehölz, genannt der Geroldsberg; 5.) die Zinsen der hessischen Untertanen zu Oberkaufungen und Heiligenrode und der Länderei der von Escherode und Thalheim zu Sensenstein bleiben dem Landgrafen von Hessen vorbehalten; 6.) Hute, Trift und Unholz (ohnholz) in dem Gehölz, genannt Geroldsberg, gehören wie bislang mit den darin liegenden Äckern und Garten zu dem Hof Sensenstein. Das Lehen wird zu neuem Mannlehen verliehen.
Siegler Siegler
Johann Dietrich Graf von Kunowitz, fürstlich hessischer Geheimer Rat, Regierungs- und Konsistorialpräsident
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Johann Dietrich Graf von Kunowitz, fürstlich hessischer Geheimer Rat, Regierungs- und Konsistorialpräsident

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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