Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 514

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1818 Mai 06
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I u, Landgraf von Hessen-Rumpenheim sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel bei seinem Tod im Jahr 1796 heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) ein Teil der Burg Bürgeln [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) der vierte Teil des Gerichts Schönstadt [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 3.) die Vogtei zu Schönstadt; 4.) zwei Pfund Geld, die die Gemeinde Bürgeln von den Anstreichen bei der alten Specken gibt. Die Lehen waren aufgrund einer Exspektanz vom 17. September 1796 den Brüdern Wilhelm Karl und Karl, Grafen von Hessenstein, zu Burg- und Mannlehen verliehen worden, wonach aber durch einen zwischen deren Vormündern und den bürgelischen Allodialerben geschlossenen Vergleich vom Jahr 1797 die mit den genannten Lehen bislang besessenen Allodialstücke für eine Abfindungssumme von 8.000 Reichstalern mit den Lehen vereinigt worden sind. Auf Antrag der gräflich hessensteinischen vormundschaftlichen Direktion war die Belehnung aber wieder zurückgezogen und dafür eine Summe von 40.000 Reichstalern zum Ankauf mecklenburgischer Güter an die Direktion gezahlt worden.
Siegler Siegler
Friedrich Wilhelm, Prinz und Landgraf von Hessen, Georg Karl, Prinz und Landgraf von Hessen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: In eventum Friedrich Wilhelm, Prinz und Landgraf von Hessen, und Georg Karl, Prinz und Landgraf von Hessen, für den Fall des Todes des derzeitigen Lehnsinhabers, Prinz Wilhelm, ohne männliche Leibserben

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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