Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 376

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1540 Oktober 15
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I u, Grafen zu Erbach sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
1.) Das Amt zu Tannenberg und zu Seeheim [Ortsteil der Gem. Seeheim-Jugenheim, Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit allem Zubehör, ausgenommen die zwei Teile, die 1527 der hessische Rat und Amtmann zu Gießen, Balthasar von Weitolshausen genannt Schrautenbach, und dessen Sohn Balthasar sowie Philipp von Frankenstein innehatten; ausgenommen sind auch die Zentobrigkeit und Gerechtigkeit; 2.) die Dörfer Jugenheim [Jugenheim an der Bergstraße, Ortsteil der Gem. Seeheim-Jugenheim, Lkr. Darmstadt-Dieburg] und Balkhausen [Ortsteil der Gem. Seeheim-Jugenheim, Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit Zubehör, ausgenommen die landgräfliche Zentobrigkeit und Gerechtigkeit; 4.) der Anteil der 1540 Belehnten am Zehnt zu Pfungstadt [Stadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg] und der freie Hof zu Pfungstadt.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsbrief

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Georg und Eberhard Grafen von Erbach, Söhne des verstorbenen Eberhard Grafen von Erbach
Der Lehnsbrief wurde nicht ausgefertigt.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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