Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 13, 5487

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Vergleich zwischen Landgraf Ludwig und Simon von Wallenstein wegen Schloss Neuenstein
Datierung Datierung
1417 Juli 14
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I t 1417 Juli 14

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Gottfried von Ziegenhain und Nidda schließt eine Sühne zwischen Landgraf Ludwig von Hessen einer- und Simon von Wallenstein und seinen Söhnen andererseits sowie zwischen diesen und denen von Hersfeld. Simon muss die Hälfte des Schlosses Neuenstein vom Landgrafen zu Lehen nehmen und sich wegen der anderen mit ihm binnen sechs Jahren einigen, sonst kann ihn der Landgraf darum gerichtlich belangen unter Berücksichtigung des Lehnsherren, des Abtes von Hersfeld. Die weiteren Sühnepunkte betreffen Raub und Gefangene vor Rotenburg, Fehde mit den Hersfeldern, das Dorf Nausis, das ins Gericht Rengshausen gehört und Simon vom Kloster Blankenheim an sich gebracht hat, weitere Gefangene, insbesondere einen Knecht Thieles von Baumbach, eines Helfers des Landgrafen, sowie die gegenseitige Aufrechnung der Schäden und Verluste. Siegel des Ausstellers, des Landgrafen und Simons von Wallenstein.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (beschädigt mit Textverlust, aufgezogen), 3 Siegel (alle ab und verloren).

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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