Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 13, 4450

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Bestätigung von Privilegien der Stadt Sontra
Datierung Datierung
1368 September 08
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I t 1368 September 8

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Heinrich von Hessen verleiht Sontra das Privileg, dass zu Zeiten ihres Wochenmarktes von Mittwoch Nachmittag bis Donnerstag Abend keiner einen anderen wegen Schulden verklagen soll, es sei denn, die Beklagten kämen von auswärts. Des weiteren gewährt er ihnen das Privileg, Sendes fry zu sein, wie andere hessische Städte auch. Stellen die Bürger von Sontra neue Gebote auf, die dem Landgrafen nützen, wird er sie bestätigen. Bußzahlungen, die auf Grund der neuen Gebote anfallen, sollen zwischen ihm und der Stadt geteilt werden. Kommt es auf dem Schloss in Sontra zu Auseinandersetzungen während der Abwesenheit des Amtmanns, kann ein Schöffe diesen Streit schlichten. Desweiteren teilt er Einnahmen aus hoisten bruche mit der Stadt. Sind sich die Schöffen der Stadt in einem Urteil uneins sollen sie sich an das Gericht in Eschwege wenden. Siegel des Ausstellers.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Abschrift, Papier.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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