Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 13, 108

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Schiedsspruch im Streit Christoph Scherers mit dem Landgrafen über den Hof Bodenhausen
Datierung Datierung
1550 Dezember 23
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I t 1550 Dezember 23

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Statthalter, Kammermeister und andere Räte des Landgrafen Philipp von Hessen bekunden, dass im Jahr 1539 Christoph Scherer für die frankenhausischen Güter 600 Reichstaler und den Hof Bodenhausen unter Burghasungen erhalten hat. Darüber hat sich Scherer seither beschwert und sich geweigert, die Urkunden an die von Schachten auszuhändigen. Nach Schätzung der Güter wird nun folgender Vergleich geschlossen: Da die frankenhausischen Güter um 5 Hufen Land und 300 Hufen Wald den Hof Bodenhausen übertreffen, erhält Scherer folgenden Suspensation: die 600 Reichstaler und der Hof Bodenhausen mit beiden Teichen und der Mühle werden fortan erblich. Als Ersatz für die entgangenen Einnahmen aus den letzten Jahren erhält er 1.500 Gulden, die mit der Schuld aus seiner letzten Amtsrechnung verrechnet werden sollen. Dazu werden die Zinsen aus dieser Schuld erlassen. Zusätzlich erhält er den Hof Cregen als Lehen, diese Leihe wird alle neun Jahre erneuert. Der Landgraf behält sich ein Vorkaufsrecht am Hof Bodenhausen vor, falls Scherer diesen je verkaufen möchte.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, 3 Siegel (2 Siegel ab und verloren).

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen