Vollständige Signatur

HHStAW, 20, U 38

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Johannes, Dekan und Kanoniker des Stifts Limburg, Trierer Diözese, errichtet - da nichts sicherer als der Tod und nichts unsicherer als seine Stunde ist und da der Mensch nichts als die Wirkung seiner Werke von diesem elenden ('miserabili') Leben mitnehmen kann - über seine Erb- und Eigengüter mit Rat des Grafen Gerhard von Diez und anderer Freunde folgendes Testament. Er begründet einen neu zu erbauenden Altar im Stift Diez oder eine ewige Messe daselbst zu Ehren der glorreichsten Jungfrau Maria und St. Johannes des Evangelisten und bewidmet diesen Altar und die Messe zur Unterhaltung eines Priesters ('sacerdotis'), der den Altar bedient, mit folgenden Gütern und Gülten: 6 Malter Korn, 2 Zinshühnern, 1 Fastnachtshuhn, 1 Gans und einem Osterbrot ('pane pascali') von 1 Schilling Pfennig Wert, die jährlich in Altendiez von dem Hof ('curte') und den Gütern fallen, die er von dem + Lutzo genannt 'Ouoge' von Limburg gekauft hat, mit allen zu dem Hof gehörigen Rechten in Hainen, Wiesen, Weiden und sonstigem; seinem Weingarten zu 'Wysin' bei Altendiez, den er von Rudolf daselbst gekauft hat; 6 Malter Korn, einem Achtel Öl ('olei seu papaveris'), 2 Zinshühnern und 1 Fastnachtshuhn zu Freiendiez von Gütern, die Dylo gen. Wilant daselbst bebaut; 4 Schilling Pfennig, fällig am 11. November, 2 Zinzhühnern, 1 Fastnachtshuhn und 2 Gänsen von Nebelung zu Freiendiez; 18 Pfennig und 1 Gans von Rorich, Sohn des + Kese. Auch vermacht er: demselben Altar zur Wohnung des Kaplans sein Haus zu Diez gegenüber seinem großen Haus nebst der Hälfte des mit diesem Haus verbundenen Gartens; zu der Ewigen ('die noctuque perpetue ardentem') Lampe vor diesem Altar 16 Schilling Pfennig, die Johann gen. Schutte in Freiendiez gibt und der Kaplan erheben soll, um damit die Lampe zu versorgen; ebenfalls zu dem Altar von den Gütern, die Wigand 'of dem Scheyde' bebaut, 1 Malter Korn, das der Kaplan gibt, damit es als Präsenz in der Oktav der Jungfrau Maria gleichmäßig unter die Kanoniker und Gehilfen des Stifts, wie üblich, verteilt wird: zum Chor des Stifts Diez 11 Malter Korn, 1 Malter Hafer, 2 Zinshühner und 1 Fastnachtshuhn von den Gütern zu Freiendiez, die er von den Edelknechten Lutzo von Groroth ('Granrode') und Herrmann von Hömberg ('Hoin-') gekauft hat, zu 12 Präsenzen, die jährlich unter die Kanoniker und Gehilfen so zu verteilen sind, daß in jedem Monat an einem passenden Tag eine Präsenz gewährt wird, bei der das Gedächtnis des Ausstellers, seiner Eltern und aller Vorfahren des Ausstellers und der Ida mit Vigilien von neun Lektionen und dem Totenamt zu begehen ist; 1/2 Mark und ein Brot von 6 Pfennig Wert, 4 Zinshühner und 2 Fastnachtshühner zu Langenscheid ('Langinscheit') von den Gütern des + Dekans von St. Florin (zu Koblenz), welche die Erben des + Eberhard und Hartmut besitzen, zur Verteilung unter die Kanoniker und Gehilfen am Tage der Enthauptung St. Johannes des Täufers (= August 29), damit dies Fest auf den Orgeln und im Chor feierlich ausgeführt wird; 3 Malter Korn, wovon je 1 Malter am Jahrtag, Siebten und Dreißigsten des Ausstellers unter die Kanoniker und Gehilfen gleichmäßig zu verteilen ist, damit an diesen Tagen sein Gedächtnis und das seiner Eltern, Vorfahren und Idas, wie üblich, mit Vigilien und dem Totenamt begangen wird. Davon fallen 2 Malter von den Gütern des Crafto von Sindersbach und der dritte von den Gütern, die Vulco von Neesbach ('Neste-') bebaut. Ferner vermacht er seinen Hof ('coriam'(!)) zu Diez mit dem großen Haus und allen andern Häusern und Gebäuden innerhalb des Hofs dem Heinrich, Sohn seines + Bruders Jakob, auf Lebenszeit. Nach dessen Tod soll der Hof mit den Häusern und Gebäuden dem Stift Diez gehören. Dekan und Kapitel können den Hof gegen einen Zins von 2 Pfund Heller an die Präsenz behalten oder ihn dem Kämmerer oder einem andern Vikar zum höchstmöglichen Zins vermieten. Die Früchte und Weine der Präsenz sollen in dem Hof ständig gelagert werden. Die 2 Pfund Heller oder den Zins sollen sie zu zwei Präsenzen in der Oktav von Mariä Himmelfahrt und Geburt unter die Kanoniker und Gehilfen in obiger Weise verteilen. Seinen Weingarten 'in der Heistenbach' vermacht er ebenfalls dem Heinrich, Sohn seines Bruders, auf Lebenszeit. Nach dessen Tod soll eine Hälfte des Weingartens zur Präsenz des Chors im Stift fallen und die andere zur Präsenz des Chors im Stift Limburg. Die Kämmerer sollen ihre Hälfte davon verpachten und den einkommenden Wein einsammeln und lagern und unter Zurückbehaltung des zur Kultur des Weingartens nötigen Weins ihn während der Fastenzeit ('in quadragesimis'), solange er reicht, gleichmäßig unter die Kanoniker und Vikare der Stifte verteilen. In dem Stift, wo sich sein Grab befindet, sollen sie während der Zeit täglich nach der Komplet ('post completorium') es besuchen und dort sein Gedächtnis begehen. In dem Stift, wo sich sein Grab nicht befindet, soll sein Gedächtnis im Chor mit dem Psalm 'De Profundis' und der Kollekte begangen werden. Dem Kaplan des St. Erasmusaltars vermacht er: 3 Schilling von einem Weingarten 'in der Dupach'; 2 Zinshühner und 1 Fastnachtshuhn, die Schutte gibt; 3 Schilling Pfennig von Stücken Ackerland auf dem Berge 'Kaynstein' nebst 2 Zinshühnern; 3 Schilling, 4 Zinshühner, 2 Gänse und 1 Fastnachtshuhn von Emelrich Genselin zu Freiendiez; 3 1/2 Schilling, 1 Zinshuhn, 1 Kapaun und 1 Fastnachtshuhn von Heinrich Sandener; 3 Schilling und 2 Hühner von Broder; 18 Pfennig, 1 Gans und 2 Hühner von einer Witwe in Oberneisen ('Nesin'); 1 Schilling und 2 Hühner von der blinden Gela; 18 Pfennig vom Hause der Vikarei desselben St. Erasmusaltars. Diese Einkünfte soll der Kaplan des Altars erheben und davon sechs Präsenzen zum Chor des Stifts Diez geben wo sie unter die Kanoniker und Gehilfen im Priesterrang ('in sacris ordinibus constitutos'), die Dienst tun, gleichmäßig auf den sechs Festen der Heiligen Erasmus, Antonius, Thomas von Canterbury ('Cantuariensis'), Blasius, Alexander und Colomann ('Kulmanni') mit jeweils 1/2 Pfund Heller verteilt werden sollen, damit die Feste feierlich auf den Orgeln und mit Gesang begangen werden. Die Verleihung des Altars der Heiligen Jungfrau und St. Johannes des Evangelisten soll nach dem Tod des Ausstellers dem Grafen von Diez zustehen, der den Altar bei Vakanz einem tauglichen Priester, der kein Benefizium hat, verleihen soll. Ferner errichtet er ('instituo et ordino de novo construendum') einen Altar zu Ehren des heiligen Erasmus, der glorreichen Jungfrau Maria und der Heiligen Johannes des Täufers und Evangelisten im Stift Limburg oder eine ewige Messe daselbst und bewidmet den Altar und die Messe zur Unterhaltung eines Kaplans mit folgenden Gütern und Gülten: 7 Malter Korn zu Sindersbach von Gütern, die er von Heinrich Specht, Ritter von Bubenheim, gekauft hat; 2 Malter daselbst von Äckern ('agris campestribus'), die sie von dem Ritter Otto von Freiendiez gekauft haben und die Lutzo daselbst gibt, der jene 9 Malter, 2 Zinshühner und 1 Fastnachtshuhn gibt und dafür 2 Malter von gewissen Äckern verpfändet hat, die zum Hof ('curtem') des Abts von Bleidenstadt gehören; 2 Malter Korn von Gütern des Cinke in Sindersbach und von Gütern des Svalbinsvang; 7 Malter Korn, die er zu Sindersbach an dem Hof ('curte') des Otto von Freiendiez und Dietrich genannt Nel, Ritter, sowie des Markulf genannt Schelhart gekauft hat; 3 Schilling Pfennig vom Haus des 'Zuobir', fällig am 11. November, und 1/2 Mark, fällig am Palmsonntag ('in die palmarum') von einem Haus 'of der Rorbach' außerhalb der Diezer Pforte. Emmerich von Freiendiez gibt von Haus und Garten daselbst 1/2 Mark, ein Achtel Öl und 1 Fastnachtshuhn, die der Kaplan des Altars erheben soll, um damit eine Lampe zu versorgen, die jede Nacht vor dem Altar brennt. Er verleiht diesen Altar und die Vikarei allein um Gottes willen dem Heinrich, Sohn seines vorgenannten Bruders Jakob. Zwei Drittel der vorgenannten Einkünfte sollen dem Priester, der den Altar bedient, gereicht werden, und ein Drittel soll der vorgenannte Heinrich erhalten, bis er die Priesterweihe erlangt hat. Zu jener Vikarei und dem Altar vermacht er ferner: 1/2 Mark, 4 Zinshühner und 1 Fastnachtshuhn von Gütern, die Ida, genannt die 'Floterse', zu Freiendiez besitzt; 2 Schilling, 2 Gänse, 2 Zinshühner und 1 Fastnachtshuhn, die Petrus vom Steinhaus daselbst gibt; seinen Garten, den er von Herrn Heinrich genannt Specht und Johann von Faulbach ('Vuol-') gekauft hat, vor der Grabenpforte ('Graportin') gelegen; sein Haus am Schuhmarkt ('in foro calcificum'), das er von Siplo genannt Wel gekauft hat, zur Wohnung des Kaplans. Nach dem Tode des Heinrich soll der Dekan zu Limburg den Altar einem tauglichen Priester binnen drei Tagen nach der Vakanz verleihen. Andernfalls soll dies dem Scholaster zustehen. Auch vermacht er zu dem Altar den dritten Teil seines Weingartens 'uf dem Scheide'. Zu der zweiten Messe an dem Altar des heiligen Erasmus, der glorreichen Jungfrau Maria und St. Johannes des Täufers vermacht er: 7 Malter Korn von Gütern, die Walter von Heringen bebaut; 5 Malter und 2 Achtel Korn von Gütern, die Ruker von Brechen bebaut; ein Drittel seines Weingartens 'of dem Scheide'; seinen Garten vor der Grabenpforte, den er von Johann genannt 'Zuobir' gekauft hat. Nach dem Tode des Heinrich, Kaplans des vorgenannten Altars, sollen beide Kapläne, der des Altars und jener der zweiten Messe, die Einkünfte beider Messen gemeinsam haben und gleichmäßig teilen mit Ausnahme des Hauses, das dem Altar bleiben soll. Die Verleihung des Altars soll dem Dekan, wie oben gesagt, zustehen. Zum St. Georgschor des Stifts Limburg vermacht er: alle seine Güter zu Zeuzheim; 6 Malter Korn zu Oberweyer ('Wilre') von den Gütern der Katharina von Plaidt ('Bleuda') und deren Erben, damit am 1. ('in capite') jeden Monats oder am folgenden Tag, wie es paßt, das Gedächtnis des Ausstellers, seiner Eltern, Vorfahren und Idas mit neun Lektionen und dem Totenamt treulich begangen wird. Er vermacht je 1 1/2 Malter Korn von Gütern des Albert in Ennerich ('Endr-') zur Präsenz am Tage des heiligen Georg (= April 23) und an der Oktav desselben, damit dies Fest und die Oktav feierlich begangen werden. 16 Schilling von der Fleischschirn ('de marcello'(!)) der Erben der 'Rysin' vermacht er, damit sie am Fest des heiligen Erasmus (= Juni 3) unter die Kanoniker und Gehilfen des Stifts Limburg als Präsenz verteilt werden. Das restliche Drittel seines Weingartens 'uf dem Scheide' bestimmt er dazu, daß der Wein davon zu seinem Gedächtnis in der Fastenzeit in obiger Weise verteilt wird. Von den Einkünften des Gnadenjahrs das ihm für seine Pfründe im Stift Limburg zusteht, sollen soviel Einkünfte wie möglich gekauft werden zur Verteilung unter die Stiftspersonen an seinem Jahrtag, damit dieser begangen wird. Dazu bestimmt er auch 1 Malter Korn von Gütern, die Volke von Neesbach ('Neste-') bebaut. Er vermacht je 1 1/2 Malter zu seinem Siebten und Dreißigsten, die auch von den Gütern des vorgenannten Volko fallen. Die Kapläne der vorgenannten Altäre sollen an diesen Präsenzen teilhaben. Den Zins, den der vorgenannte Weingarten 'of dem Scheide' gibt, sollen der Kämmerer des Stifts und die Vikare anteilmäßig tragen. Er vermacht ferner: zum Stift Dietkirchen 1 Malter Korn von den Gütern des Luczo, Plebans zu Bergen ('Berge'), welche die Erben des Blyde von Nauheim bebauen, damit sein Jahrtag oder Gedächtnis dort im Chor mit Vigilien und dem Totenamt treulich begangen wird; dem Kloster Eberbach vom Zisterzienserorden 50 Pfund Heller; zum Kloster der Kartäuser in Koblenz 25 Pfund Heller; zum Kloster der Nonnen zu Thron 25 Pfund Heller; zum Kloster der Nonnen zu Bärbach 25 Pfund Heller; zum Kloster der Nonnen in Walsdorf 6 Mark; zum Kloster Brunnenburg ('Brunburg') 4 Mark; zum Kloster Affolderbach 6 Mark; den Nonnen zu Beselich ('-leich') 4 Mark; zu Seligenstatt 3 Mark; den Nonnen zu Schönau 3 Mark; hiervon sollen Einkünfte gekauft werden, damit in allen diesen Kirchen und Klöstern eine Pitanz oder Erquickung im Refektorium an seinem, seiner Vor...
Datierung Datierung
o.D. [um 1352]

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Aufzeichnung, Pergament. Die Siegel hingen ab, wie ein Einschnitt in der Mitte des unteren Randes und die unregelmäßige Kontur an der Stelle darunter, wo die Pressel herausgerissen ist, erkennen läßt; die übrigen Siegel sind anscheinend durch Randbeschneidung entfernt. - Rückvermerk des 17. Jh. - Obige Zeitstellung des Testaments ergibt sich (in Übereinstimmung mit dem Schriftcharakter) daraus, daß es nach der darin erwähnten Urkunde von 1351 August 5 und vor dem Tod des Testators ausgestellt sein muß. Johann (von Bonn) begegnet als Dekan 1334-1352 und ist 1353 als verstorben bezeugt. Damit steht zeitlich in Einklang, was wir von den übrigen Personen der Urkunde wissen. Gerlach, Herr von Limburg, regierte 1312-1355. Graf Gerhard VII. von Diez (so bei Arnoldi II, 80 f; bei Möller, Stammtafeln III, Tafel 88 irrig als Gerhard VIII. bezeichnet) begegnet urkundlich seit 1347, als Regent seit 1348. Von den im rückseitigen Nachtrag durch die Memorienstiftung als verstorben erwiesenen Grafen starb als letzter Gottfried von Diez wohl 1348, im letzten Jahr seiner Erwähnung. Herr Reinhard von Westerburg (+ im Frühjahr 1353, vergleiche H. Gensicke in: Hess. Jahrbuch f. Landesgesch. 1, 1951, 169) wird noch unter die Lebenden gerechnet. Der Diezer Stiftsdekan Konrad (von Rotenhain) kommt 1340-1357 vor. Gottfried von Bubenheim läßt sich 1350-1353 als Limburger Scholaster nachweisen (Struck, I Register S. 715). Ein Prior Johannes findet sich in den Urkunden des Koblenzer Kartäuserklosters 1332-1355 und, nachdem um 1341 ein Jakob das Priorat innehate, wieder ab 1355 (St A. Koblenz 108,59)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 402

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993) Detailseite anzeigen