Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 39/45

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Das ungebührliche Verhalten der nach England, Russland usw. reisenden Fliegenwedel-Händler veranlasst die Polizei, die Ausreisegenehmigungen zu verschärfen. Nur Ehefrauen dürfen mitgenommen werden, auch erwachsene Söhne. Auch ist es verboten, im Ausland Frauen zu diesen Handelsgeschäften anzuwerben
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1829 Juli 17

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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