1113
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1113
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1474 April 19
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist uff Dinstag nach dem Sontag Quasimodogeniti nach Cristi unsers lieben Heren gepurt viretzehen hundert und im vierundsibentzigisten jaren
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass Stam (Stamme) von Schlitz genannt von Görtz, Marschall des Klosters Fulda, bisher von Adolf [II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, das Mainzer Amt (auf der Buchen) und 1820 Gulden samt der dafür vom Kloster Fulda zu zahlenden Rente besitzt. Abt Johann zahlt Stam 620 Gulden bar aus und erhält dafür seine Urkunden über die Abtretung der Mainzer Forderungen an Stam. Dazu erhält er eine Urkunde über 1200 Gulden, abgesichert durch Bürgen. Der Abt verpflichtet sich mit Zustimmung des Dekans Konrad und des Konvents von Fulda dem Stam und seiner Ehefrau Katharina zur Zahlung von 1200 rheinischen Gulden Frankfurter Währung. Stam kann zu seinen Lebzeiten die Zahlung der Summe nicht verlangen. An Zinsen sollen bis zur Ablösung jährlich an Kathedra Petri [Februar 22] 60 rheinische Gulden gezahlt werden. Nach Stams Tod können seine Erben oder das Kloster die Ablösung mit vierteljährlicher vorheriger Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] verlangen. Die Zahlung [der letzten Rate der Gesamtsumme] soll dann binnen acht Tagen vor oder nach Kathedra Petri in Schlitz, Fulda oder Hünfeld nach Wahl der von Schlitz erfolgen. Gerät der Abt in Zahlungsverzug, treten die Bürgen ein. Diese kommen nach Aufforderung jeweils mit Knecht und Pferd nach Schlitz ins Einlager (in eyns offin wirts huß). Verweigern die Bürgen das Einlager, können die von Schlitz Abt und Bürgen pfänden. Ausfallende Bürgen sollen innerhalb eines Monats nach Mahnung ersetzt werden. Der Abt verspricht den Bürgen Schadlosigkeit. Bürgen: Georg (Jurgen) von Haun (Hune), Konrad von Mansbach, Lorenz von Hutten, Heinrich von Lüder (Luthere), Thomas von Weyhers, Walter von Weyhers, Albrecht von Trümbach, Walter von Mörle genannt Beheim. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:...
Siegler
Siegler
Johann [von Henneberg], Abt von Fulda
Dekan Konrad und der Konvent von Fulda
Georg von Haun
Konrad von Mansbach
Lorenz von Hutten
Heinrich von Lüder
Thomas von Weyhers
Walter von Weyhers
Albrecht von Trümbach
Walter von Mörle genannt Beheim
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zehn mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 8 beschädigt)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 160-164 und S. 164-165
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die Urkunde wurde durch einen Einschnitt ungültig gemacht.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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