Aufhebung der Lehnsmeier- und anderen gutsherrlichen Rechte durch das kurfürstlich-hessische Gesetz vom 26. August 1848 (Aufhebung des Lehnsverbandes)
Laufzeit
1823, 1848-1868
Diese Website setzt Cookies ein. Wenn Sie der Nutzungsanalyse widersprechen oder mehr über Cookies erfahren möchten, klicken Sie bitte auf Datenschutz.