Personenstandsarchiv Hessen (Standort: Neustadt/Hessen)
Gliederung (Tektonik)
Identifikation (Gliederung)
Titel
Titel
Personenstandsarchiv Hessen (Standort: Neustadt/Hessen)
Aufsatz
Aufsatz
Am 1. Oktober 1874 wurden in Preußen mit dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung Standesämter eingerichtet. Mit dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875; in Kraft getreten zum 1. Januar 1876, werden im gesamten Deutschen Reich und somit auch im Großherzogtum Hessen Geburts-, Heirats- und Sterberegister geführt. Diese wurden als Haupt- und Nebenregister angelegt. Die Hauptregister werden nach der Novellierung des Personenstandsgesetzes 2009, seit dem eine Archivierung möglich ist, kommunal, die Nebenregister im Hessischen Landesarchiv archiviert.
An das Personenstandsarchiv können die hessischen Standesamtsaufsichten bei den Landkreisen und kreisfreien Städte die Standesamts-Nebenregister abgeben, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind. Die Fortführungsfristen betragen bei den Geburtenregistern 110 Jahre, bei den Heiratsregistern 80 Jahre, bei den Sterberegistern 30 Jahre. Das Personenstandsarchiv erhält somit laufend neue Zuwächse; der aktuelle Stand ist jeweils in Arcinsys abrufbar.
Zunächst wurden die Nebenregister bei den Amtsgerichten, ab 1938 dann bei den unteren Aufsichtsbehörden geführt, an welche diese abgegeben werden mussten. Davon ausgenommen waren die Jahrgänge 1874/1875, die von den Amtsgerichtsbezirken Biedenkopf, Fulda, Gelnhausen, Stadt Hanau, Hersfeld, Hünfeld, Melsungen, Rotenburg, Steinau, Wolfhagen, 1966/67 an das Staatsarchiv Marburg abgegeben worden sind und hier als Bestand St aufbewahrt wurden. Hier waren vereinzelt auch General- bzw. Sammelakten betr. Standesamtsbezirke eingegliedert. Der Bestand St ist seit Etablierung des Personenstandsarchivs dessen Beständen beigefügt worden.
An das Personenstandsarchiv können die hessischen Standesamtsaufsichten bei den Landkreisen und kreisfreien Städte die Standesamts-Nebenregister abgeben, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind. Die Fortführungsfristen betragen bei den Geburtenregistern 110 Jahre, bei den Heiratsregistern 80 Jahre, bei den Sterberegistern 30 Jahre. Das Personenstandsarchiv erhält somit laufend neue Zuwächse; der aktuelle Stand ist jeweils in Arcinsys abrufbar.
Zunächst wurden die Nebenregister bei den Amtsgerichten, ab 1938 dann bei den unteren Aufsichtsbehörden geführt, an welche diese abgegeben werden mussten. Davon ausgenommen waren die Jahrgänge 1874/1875, die von den Amtsgerichtsbezirken Biedenkopf, Fulda, Gelnhausen, Stadt Hanau, Hersfeld, Hünfeld, Melsungen, Rotenburg, Steinau, Wolfhagen, 1966/67 an das Staatsarchiv Marburg abgegeben worden sind und hier als Bestand St aufbewahrt wurden. Hier waren vereinzelt auch General- bzw. Sammelakten betr. Standesamtsbezirke eingegliedert. Der Bestand St ist seit Etablierung des Personenstandsarchivs dessen Beständen beigefügt worden.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Beachtet werden muss, dass die Abgabe nicht immer zu den jeweils geltenden Stichjahren, sondern ggf. später erfolgt. Außerdem sind die Registerbände einiger Standesämter zu mehreren Jahrgängen zusammengebunden; die Übernahme der Nebenregister ins Personenstandsarchiv kann jedoch erst erfolgen, wenn der letzte Band abgabereif ist. Wenn also bspw. ein Geburtsnebenregister die Jahrgänge 1891-1910 umfasst, kann der Band erst 2021 übernommen werden.
Die Bestände des Personenstandsarchivs wurden in einem abgeschlossenen Projekt bis zu den Stichjahren 1900 (Geburten), 1930 (Heiraten), und 1980 (Sterbefälle) digitalisiert, wobei die Jahrgänge der Sterbenebenregister erst nach Ablauf von 60 Jahren in Arcinsys frei zugänglich sind.
Die Bestände des Personenstandsarchivs wurden in einem abgeschlossenen Projekt bis zu den Stichjahren 1900 (Geburten), 1930 (Heiraten), und 1980 (Sterbefälle) digitalisiert, wobei die Jahrgänge der Sterbenebenregister erst nach Ablauf von 60 Jahren in Arcinsys frei zugänglich sind.