HStAM Fonds 265/7

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Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Distriktstribunal Marburg

Life span 

1803-1814

Fonds data

History of creator 

In zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten waren am Hauptort eines jeden Distrikts sogenannte Distriktstribunale eingerichtet. Diese erkannten in erster Instanz bei Zivilklagen in den Fällen, die nicht vor ein Friedensgericht oder die Munizipal-Polizei gehörten. Unter dem Namen Korrektionstribunale entschieden sie in erster Instanz über alle Vergehen, die mit einer höheren Strafe als 20 Franken, achttägigem bis zweijährigem Gefängnis oder Zuchthausstrafe geahndet werden mussten. Darüber hinaus waren die Distriktstribunale Appellationsinstanzen für die von den Friedensgerichten gefällten Urteile, führten sie die Aufsicht über das Hypothekenwesen und visitierten sie die Notare. Das Tribunal in Marburg gehörte wie die Tribunale in Eschwege und Hersfeld zum Werra-Departement.

Includes 

Allgemeine Verwaltungssachen, Zivil- und Strafsachen, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Notare
Wenige Akten des Prokurators des Königs beim Distriktstribunal.

Finding aids 

Veröffentl. Findbuch von R. König, 1992, Seiten 32-36

HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)

Further information (fonds)

Extent 

1,5 m