UniA Marburg Fonds 309 a

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Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Gratuitenkommission

Life span 

1818-1868

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Corresponding archival items 

Vorakten bei Best. 305 a, A IV, b 3, No 3

zur späteren Entwicklung, Best. 310, acc. 1951/6, No 109

Fonds data

History of creator 

Der Antrag auf Erlass der Kolleggelder war bei der seit 1801 existierenden Quaestur zu stellen. Diese zog die Gebühren nicht, wie dies an anderen Universitäten üblich war, in der Wohnung der Studenten ein, sondern ließ sie von diesen abliefern. Dieses System führte zu erheblicher Unterschleife, dem faktischen Umgehen eines Antrages auf Colleggelderlass (ursprünglich hatten die Professoren die Kolleggelder selbst erhoben). Voraussetzung für den Erlass der Kolleggelder war die nachgewiesene Bedürftigkeit und die Würdigkeit der Antragsteller, die diese durch Prüfungen und Fleißzeugnisse nachzuweisen hatten. Grundlage war rechtlich das nicht völlig einge-haltene Statut von 1811. Die Kommission aus Vertretern aller vier Fakultäten führte die Prüfung der Vorkenntnisse und die Aufsicht über die Studienfortschritte durch.

Finding aids 

Beschlussprotokoll der Kommission mit Anlagen, 1838-1859 davon abgetrennt Armutszeugnisse, Verzeichnis

Further information (fonds)

Extent 

0,5 m