HHStAW Bestand 675

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Finanzämter

Identifikation (kurz)

Titel 

Frankfurt a.M. IV, Hamburger Allee

Laufzeit 

1984-2011

Bestandsdaten

Aufsatz 

Zugänge 2014/134, 2016/33, 2017/75

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Dienstgebäude Hamburger Allee 22-24 wurde 1924/25 errichtet und am 1. Juni 1930 durch die Reichsfinanzverwaltung angekauft. Im Oktober 1931 wurde es von den FÄ Frankfurt-West und Frankfurt-Mitte mit den Veranlagungsstellen für die Bezirke Frankfurt-West und Erbschaftssteuer bezogen. Im März 1944 kam es bei Luftangriffen zu erheblichen Beschädigungen, mit deren Wiederaufbau erst 1949/50 begonnen wurde.
1946 wurde von dem FA die Großbetriebsprüfungen in erweiterter Zuständigkeit, im August 1947 die Steuerfahndung übernommen. Im Dezember 1953 wurde die Kraftfahrzeugsteuer übernommen und die Großbetriebsprüfungsstelle zunächst nach Neue Kräne 26, im Oktober 1955 gemeinsam mit der Steuerfahndungsstelle und der Erbschaftssteuerstelle nach Zeil 112-114 ausgelagert.
1955 wurden aus FA Frankfurt-West die Großbetriebsprüfungen, Steuerfahndung sowie die Erbschaftssteuer ausgegliedert und dem neu errichteten FA Frankfurt-Börse übertragen (StAnz S. 8; BStBl II, S. 2). Zeitgleich wurde vom FA Frankfurt-Mitte die Beförderungssteuer in erweiterter Zuständigkeit übernommen. Im August 1956 wurde die Amtsbetriebsprüfungsstelle nach Gutleutstraße 8-12 ausgelagert.
Seit 17. November 1956 wurde das FA Frankfurt-West als FA Frankfurt-Hamburger Allee bezeichnet (OFD Erlass, StAnz, S. 1268). Es war nun als Erhebungsfinanzamt zuständig für die gesamten Stundungs-, Vollstreckungs- und Kassengeschäfte für die nunmehr nur noch für das Veranlagungsgeschäft zuständigen FÄ Frankfurt-Börse, Frankfurt-Stiftsstraße (bisher: Frankfurt-Mitte) und Frankfurt-Taunustor (bisher: Frankfurt-Außenbezirk). Aus diesem Grund wurden März 1957 die Finanzkassen der FÄ Frankfurt-Stiftsstraße und Frankfurt-Taunustor übernommen.
Das FA Frankfurt IV ist zuständig für die Steuerfestsetzung für natürliche Personen und Personenvereinigungen (Personenamen mit den Anfangsbuchstaben H - O) und die Amtsbetriebsprüfung für natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personenamen mit den Anfangsbuchstaben H - O), darüber hinaus für die Kraftfahrzeugsteuer und die Finanzkasse des Stadtgebiets. In räumlicher Hinsicht erstreckt sich die Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main IV - soweit nicht anders angegeben - auf die Steuerpflichtigen im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt am Main ohne die Stadtteile Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim (Stand September 2007).

Enthält 

Amtsübersichten

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

6,25 lfm