HHStAW Bestand 522

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Internierungs- und Arbeitslager

Identifikation (kurz)

Titel 

Internierungs- und Arbeitslager Darmstadt

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Akten des Internierungs- und Arbeitslagers Darmstadt gelangten am 30.1.1951 durch das Abwicklungsamt des Hessischen Ministeriums für politische Befreiung in das Hessische Hauptstaatsarchiv (Zugang 1/1951).

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Internierungs- und Arbeitslager Darmstadt wurde 1945 nach der Besetzung Hessens durch die Amerikaner unter der Bezeichnung 'Civilian Internment Enclosure 91' eingerichtet. Die Internierung von Personen aus amerikanischen Kriegsgefangenenlagern und von Zivilisten, die nach dem Ende der Feindseligkeiten verhaftet worden waren, fand auf der Rechtsgrundlage des 'Automatischen Arrest' statt. Ausgeschaltet werden sollten jene Personen, die entweder ein Sicherheitsrisiko für die alliierten Truppen darstellten oder die an verantwortlicher Stelle das NS-Regime mitgetragen bzw. an dessen Verbrechen teilgehabt hatten. Hierzu zählten überwiegend Mitglieder der allgemeinen SS, der Waffen-SS und Politische Leiter der NSDAP von den Ortsgruppen- bis zur Gauamtsebene. Das Internierungslager Darmstadt unterstand bis zum Oktober 1946 der amerikanischen Militärregierung (Denazification Branch of Civil Administration Division/Civil Affairs Division). Es besaß 1945/46 den Charakter eines Sammel- und Durchgangslagers der US-Zone; beispielsweise waren dort im Februar 1946 rund 28.000 Personen interniert, die teilweise auf andere Lager in und außerhalb Hessens verteilt wurden. Organisatorisch zählte ein separates Frauenlager zum Internierungslager Darmstadt.
Das Lager Darmstadt erstreckte sich über eine Fläche von etwa einem Quadratkilometer stadtauswärts entlang der Rheinstrasse. Ein doppelter Stacheldrahtzaun mit Wachtürmen schottete das Areal nach außen hin ab. Der Innenraum des Lagers war unterteilt in vier einzelne Camps, die ebenfalls von Stacheldraht umgeben waren. Die Gefangenen wurden vorwiegend in amerikanischen Armeezelten untergebracht.
Die inneren Angelegenheiten des Intenierungs- und Arbeitslagers regelten die Gefangenen in Selbstverwaltung. Den neun Verwaltungsreferaten stand ein 'Oberbürgermeister' aus den Reihen der Gefangenen vor. Der Übergang der Verantwortung für die Entnazifizierung auf die deutsche Seite brachte auch für das Darmstädter Lager gewichtige Veränderungen mit sich. Gemäß der am 21.9.1946 vom Hauptquartier der 3. US-Armee erlassenen 'Verfügung über die Internierten in den zivilen Internierungslagern' erfolgte zwischen November und Dezember 1946 die Teilung des Internierungslagers Darmstadt. In kleinen US-Enclosures verblieben während dieses Zeitraums die nach dem Automatischen Arrest internierten Nicht-Deutschen. Der größere, rund 80% des Gesamtareals umfassende Teil des Lagers fiel unter deutsche Verwaltung, während die Amerikaner sich die Aufsicht vorbehielten. Seit Januar 1947 zählte das Darmstädter Lager dann vollständig zum Geschäftsbereich des Landesamtes für Arbeitslager und unterstand dem Befreiungsministerium als oberste Landesbehörde.
Mit der Unterstellung unter deutsche Verwaltung änderte sich die Funktion des Lagers. Bei den Insassen handelte es sich seit 1947 nicht mehr allein um Personen, die unter den Automatischen Ar-rest der Amerikaner fielen, sondern auch um solche, die auf der Grundlage des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 festgehalten wurden. Zum einen konnten Betroffene nach Art. 40 des Befreiungsgesetzte in Untersuchungshaft genommen werden, bis eine der zehn im Lager eingerichteten Spruchkammern den individuellen Grad der Verantwortlichkeit festgelegt hatte. Zum anderen diente das Darmstädter Lager nun als Arbeitslager, in dem von der Spruchkammer als 'Hauptschuldige' und 'Belastete' verurteilte Personen ihre unentgeltliche 'Sühne' ableisteten. Diese Vollstreckungsmaßnahme erfolgte häufig in 'Außeneinsatzstellen', wo die Häftlinge ihre 'Sühneleistung' bei der Enttrümmerung und dem Wiederaufbau erbrachten.
Mit dem Ende der Entnazifizierung verlor auch das Internierungs- und Arbeitslager Darmstadt seine Funktion. Als die Amerikaner am 1.12.1948 den Automatischen Arrest aufhoben, konnte ein Großteil der Gefangenen entlassen werden. Fortan bestand das Lager Darmstadt noch als Arbeitslager fort und nahm die letzten 30 Insassen des am 21.12.1948 aufgelösten Arbeitslagers Kassel-Niederzwehren auf. Am 29.9.1949 erfolgte zunächst die Auflösung des separaten Frauenlagers. Nachdem der Insassenbestand des Lagers Darmstadt bis zum Juni 1950 auf rund 50 Personen geschrumpft war, wurde es schließlich als letzte der hessischen Internierungs- und Arbeitslager aufgelöst.
Siehe auch Serientitel!

Enthält 

44,375 lfm Akten, 1945-1950. Ein Schwerpunkt der Überlieferung liegt in den Unterlagen über das Lagerpersonal und die Internierten. Daneben sind Akten über organisatorische Angelegenheiten vorhanden: Übernahme und Auflösung des Lagers, Kontrolle durch die Militärregierung, Frauenarbeitslager, Verwaltung, ärztliche, kulturelle und soziale Betreuung, Statistik.

Findmittel 

Findbuch von F. Geisthardt, 1972

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

44,50 lfm

Bearbeiter 

F. Geisthardt, 1972

Deskriptoren 

Darmstadt