330 Biedenkopf
Vollständige Signatur
HStAM, 330 Biedenkopf
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Stadt Biedenkopf (Krs. Marburg-Biedenkopf)
Laufzeit
Laufzeit
17.-20. Jh.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
25 Urkunden (14.-17. Jh.) der Stadt werden im Bestand Urk. 86 verwahrt.
Akten der ehemals selbständigen Gemeinde Kombach werden in Bestand 331 Kombach verwahrt.
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Das städtische Archiv war bis gegen Ende des 19. Jhds. im Biedenköpfer Rathaus untergebracht. Auf Veranlassung des Staatsarchivs in Marburg entschloß sich die Stadt, ihre Archivalien dorthin abzugeben und schloß am 29. Juni 1883 einen Depositalvertrag mit dem Staatsarchiv ab, dem am 3. November 1883 die Übergabe des Schriftgutes folgte.
In den Jahren 1931-1937 folgten dann noch vier mehr oder weniger große Ablieferungen. Trotzdem lagerten zu dieser Zeit noch sehr viele Altakten in einer Dachkammer des Rathauses, die sich in völligem Durcheinander befanden. Am 30. April 1944 ging dem Staatsarchiv ein umfangreiches Verzeichnis der in Biedenkopf zurückgelegten Akten zu. Mit Schreiben vom 10. Januar 1945 bestimmte der Kreisarchivpfleger für den Kreis Biedenkopf, welche der in diesem Verzeichnis aufgeführten Akten zum Einstampfen bestimmt und deshalb zu streichen seien. Es handelte sich dabei um mehrere Hundert Aktenbände.
Erst im Jahre 1969 wurde der Plan einer Überführung der restlichen Altakten ins Staatsarchiv und eine völlige Neuverzeichnung des Gesamtbestandes ins Auge gefaßt. Es erfolgten daraufhin im Juli und Oktober 1969 die entsprechenden Lieferungen, so daß sich nunmehr das gesamte entbehrliche Schriftgut der Stadt bis 1945 im Staatsarchiv befinden dürfte.
Die endgültige Ordnung und Verzeichnung des als Bestand 330 Stadt Biedenkopf aufgestellten Depositalbestandes erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit von September 1969 bis März 1971. Dabei wurden die Akten und Amtsbücher gesondert aufgestellt und mit den Buchstaben A und B durchnumeriert. Die alten Registraturen kamen bei der Ordnung lediglich als Orientierungshilfe in Betracht. Wegen der mehrfach wechselnden Registraturschichten und des unterschiedlichen Schriftgutes, das einen Zeitraum von fast 400 Jahren umfaßt, mußte auf die Wiederherstellung alter Zusammenhänge verzichtet werden. Es wurde daher eine systematische Gliederung entworfen, die dem ganzen Bestand gerecht wird.
Die Erschließung von Nachträgen und späteren Ablieferungen erfolgt seit ca. 2003 direkt in der Archivdatenbank HADIS.
Im Rahmen eines Projektes der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde das Findbuch aus dem Jahr 1971 in die Archivdatenbank HADIS retrokonvertiert.
Nach Aufhebung des Depositalvertrages im Jahr 2007 gilt für die Benutzung das Hessische Archivgesetz.
In den Jahren 1931-1937 folgten dann noch vier mehr oder weniger große Ablieferungen. Trotzdem lagerten zu dieser Zeit noch sehr viele Altakten in einer Dachkammer des Rathauses, die sich in völligem Durcheinander befanden. Am 30. April 1944 ging dem Staatsarchiv ein umfangreiches Verzeichnis der in Biedenkopf zurückgelegten Akten zu. Mit Schreiben vom 10. Januar 1945 bestimmte der Kreisarchivpfleger für den Kreis Biedenkopf, welche der in diesem Verzeichnis aufgeführten Akten zum Einstampfen bestimmt und deshalb zu streichen seien. Es handelte sich dabei um mehrere Hundert Aktenbände.
Erst im Jahre 1969 wurde der Plan einer Überführung der restlichen Altakten ins Staatsarchiv und eine völlige Neuverzeichnung des Gesamtbestandes ins Auge gefaßt. Es erfolgten daraufhin im Juli und Oktober 1969 die entsprechenden Lieferungen, so daß sich nunmehr das gesamte entbehrliche Schriftgut der Stadt bis 1945 im Staatsarchiv befinden dürfte.
Die endgültige Ordnung und Verzeichnung des als Bestand 330 Stadt Biedenkopf aufgestellten Depositalbestandes erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit von September 1969 bis März 1971. Dabei wurden die Akten und Amtsbücher gesondert aufgestellt und mit den Buchstaben A und B durchnumeriert. Die alten Registraturen kamen bei der Ordnung lediglich als Orientierungshilfe in Betracht. Wegen der mehrfach wechselnden Registraturschichten und des unterschiedlichen Schriftgutes, das einen Zeitraum von fast 400 Jahren umfaßt, mußte auf die Wiederherstellung alter Zusammenhänge verzichtet werden. Es wurde daher eine systematische Gliederung entworfen, die dem ganzen Bestand gerecht wird.
Die Erschließung von Nachträgen und späteren Ablieferungen erfolgt seit ca. 2003 direkt in der Archivdatenbank HADIS.
Im Rahmen eines Projektes der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurde das Findbuch aus dem Jahr 1971 in die Archivdatenbank HADIS retrokonvertiert.
Nach Aufhebung des Depositalvertrages im Jahr 2007 gilt für die Benutzung das Hessische Archivgesetz.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Historische Kreiszugehörigkeit: 20.8.1832: Krs. Biedenkopf (Großherzogtum Hessen); 31.7.1848: Reg. Bez. Biedenkopf; 12.5.1852: Krs. Biedenkopf; 24.12.1866: Eingliederung in Land Preußen: ab 22.2.1867 Hinterlandkreis, wenige Monate später: Krs. Biedenkopf; 1.10.1932: Krs. Dillenburg; 1.10.1933: Krs. Biedenkopf
Gemeindeteile: Breidenstein, Dexbach, Eckelshausen, Engelbach, Katzenbach, Kombach, Wallau, Weifenbach
Biedenkopf, als Stadt erstmalig 1254 genannt, wurde unterhalb der von den Thüringer Landgrafen erbauten Burg etwa um 1234 angelegt und war bereits im 14. Jahrhundert Sitz eines landgräflichen Amtmannes. Es hat immer den Landgrafen, erst den thüringischen, dann den hessischen gehört. Mit der Aufteilung Hessens 1567 unter die Söhne Landgraf Philipps des Großmütigen fiel das Amt Biedenkopf mit dem gesamten Oberfürstentum zunächst an Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg und nach den 1648 abgeschlossenen Erbauseinandersetzungen endgültig an die jüngere Linie Hessen-Darmstadt. Damit wurde Biedenkopf der eigentliche Kern des sogen. darmstädtischen Hinterlandes. Bei der Neuordnung der Verwaltung des Großherzogtums Hessen im Jahre 1821 wurde das Amt Biedenkopf auf die Landratsbezirke Gladenbach und Battenberg verteilt. Bereits 1832 erhielt Biedenkopf jedoch als Hauptort des neugebildeten Kreises gleichen Namens endgültig die Mittelpunktfunktion.
Die Verwaltung der Stadt lag ehedem in den Händen des Bürgermeisters, der auf Lebenszeit gewählten Ratsverwandten und der sogen. Stadtvierer (aus den vier Stadtteilen Obergasse, Hinter- und Mittelgasse, Stadtgasse und Vorstadt). Die Stadtvierer wurden durch die Bürgerschaft, die Bürgermeister aus der Mitte der Ratsverwandten jährlich neu gewählt.
Eine Änderung der städtischen Verfassung trat im Jahre 1821 durch die Trennung zwischen Gericht und Verwaltung sowie durch Erlaß der hessen-darmstädtischen Gemeindeordnung vom 30. Juni 1821 ein. Hiernach wurden die Bürgermeister und die beiden Beigeordneten in der Regel jeweils auf sechs Jahre von den Einwohnern der Stadt durch drei Wahlmänner gewählt. Der Gemeinderat, bestehend aus 12 Mitgliedern, wurde ebenfalls von den Ortsbürgern gewählt und stand dem Bürgermeister als beratendes und kontrollierendes Organ zur Seite. Diese Ordnung blieb im Großen und Ganzen bis zur Abtretung des Kreises im Jahre 1866 an Preußen und darüber hinaus bestehen. Erst durch die Städteordnung für Hessen-Nassau vom 4. August 1897 erfolgte eine einheitliche Neuordnung in der gesamten Provinz.
Gemeindeteile: Breidenstein, Dexbach, Eckelshausen, Engelbach, Katzenbach, Kombach, Wallau, Weifenbach
Biedenkopf, als Stadt erstmalig 1254 genannt, wurde unterhalb der von den Thüringer Landgrafen erbauten Burg etwa um 1234 angelegt und war bereits im 14. Jahrhundert Sitz eines landgräflichen Amtmannes. Es hat immer den Landgrafen, erst den thüringischen, dann den hessischen gehört. Mit der Aufteilung Hessens 1567 unter die Söhne Landgraf Philipps des Großmütigen fiel das Amt Biedenkopf mit dem gesamten Oberfürstentum zunächst an Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg und nach den 1648 abgeschlossenen Erbauseinandersetzungen endgültig an die jüngere Linie Hessen-Darmstadt. Damit wurde Biedenkopf der eigentliche Kern des sogen. darmstädtischen Hinterlandes. Bei der Neuordnung der Verwaltung des Großherzogtums Hessen im Jahre 1821 wurde das Amt Biedenkopf auf die Landratsbezirke Gladenbach und Battenberg verteilt. Bereits 1832 erhielt Biedenkopf jedoch als Hauptort des neugebildeten Kreises gleichen Namens endgültig die Mittelpunktfunktion.
Die Verwaltung der Stadt lag ehedem in den Händen des Bürgermeisters, der auf Lebenszeit gewählten Ratsverwandten und der sogen. Stadtvierer (aus den vier Stadtteilen Obergasse, Hinter- und Mittelgasse, Stadtgasse und Vorstadt). Die Stadtvierer wurden durch die Bürgerschaft, die Bürgermeister aus der Mitte der Ratsverwandten jährlich neu gewählt.
Eine Änderung der städtischen Verfassung trat im Jahre 1821 durch die Trennung zwischen Gericht und Verwaltung sowie durch Erlaß der hessen-darmstädtischen Gemeindeordnung vom 30. Juni 1821 ein. Hiernach wurden die Bürgermeister und die beiden Beigeordneten in der Regel jeweils auf sechs Jahre von den Einwohnern der Stadt durch drei Wahlmänner gewählt. Der Gemeinderat, bestehend aus 12 Mitgliedern, wurde ebenfalls von den Ortsbürgern gewählt und stand dem Bürgermeister als beratendes und kontrollierendes Organ zur Seite. Diese Ordnung blieb im Großen und Ganzen bis zur Abtretung des Kreises im Jahre 1866 an Preußen und darüber hinaus bestehen. Erst durch die Städteordnung für Hessen-Nassau vom 4. August 1897 erfolgte eine einheitliche Neuordnung in der gesamten Provinz.
Enthält
Enthält
Akten der Stadt Biedenkopf mit Breidenstein und Eckelshausen (A): Staatsverfassung und Staatsverwaltung; Stadt- und Gemeindeverwaltung; Liegenschafts-, Finanz-, und Steuerverwaltung; Gerichts- und Prozeßwesen; Polizei; Kirchen und Schulen; Kultur, Heimatpflege und -geschichte; Fürsorge und Gesundheitswesen; Bau- und Siedlungswesen; Landwirtschaft und Forsten; Handel, Gewerbe und Verkehr; Militär- und Kriegswesen
Amtsbücher (B): Protokolle; Kataster, Zins- und Steuerregister; Rechnungen
Amtsbücher (B): Protokolle; Kataster, Zins- und Steuerregister; Rechnungen
Findmittel
Findmittel
HADIS-Datenbank
Veröffentl. Findbuch von R. König und I. Auerbach, 1971 (retrokonvertiert in HADIS mit Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft, DFG), überarbeitete Vorbemerkung von 2009
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
67,16 MM Akten und Amtsbücher: A. Akten 17,16 MM, B. Amtsbücher 50 MM