HStAM Bestand 154/8

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Landeskultur- und Flurbereinigungsbehörden

Identifikation (kurz)

Titel 

Flurbereinigung (Verkoppelung) A - Z

Laufzeit 

1867- ca. 1962

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Karten in Best. 154 Karten

Spätere Flurbereinigungsverfahren in Bestand 154/12

Flurbereinigungsverfahren Biedenkopf (bis ca. 1946) in Bestand 154/6

Flurbereinigungsverfahren Waldeck (bis ca. 1939) in Bestand 154/7

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Einrichtung eines eigenen Akten- und Kartenarchivs bei der Generalkommission im Jahre 1906 für die bei den Spezialkommissionen (ab 1919 Kulturämtern) entstandenen Akten und Karten beschränkte die bereits vorher angelaufene Abgabe des Behördenschriftguts an das zuständige Staatsarchiv auf einzelne Stücke und führte zur Bildung eines eigenen umfangreichen Aktenarchivs, das erst nach der Auflösung der Landeskulturstelle beim Regierungspräsidenten in Kassel im Jahre 1954 geschlossen an die staatliche Archivverwaltung abgeliefert und zwischen dem Hauptstaatsarchiv Wiesbaden und dem Staatsarchiv Marburg aufgeteilt wurde. Der dem Staatsarchiv Marburg zugewiesene Teil bildet die Bestände 154/2 bis 154/11.
Der Bestand 154/8 umfasst die Aktenüberlieferung der Spezialkommissionen zu den einzelnen Flurbereinigungsverfahren im preußischen Regierungsbezirk Kassel (ohne den Gebietsteil Waldeck bis 1937, vgl. Bestand 154/7).
Die einzelnen Verfahren wurden im Archiv über Karteikarten erschlossen, die dann entsprechend dem mnemotechnischen Aktenzeichen aufgestellt wurden. Dies ermöglichte eine grobe Buchstabengliederung nach Ortsalphabet und eine Übersicht über die bisher vorhandenen Verfahren. Die nach dieser Reihenfolge gefertigte Abschrift als Findbuch gewährleistete deshalb nur bedingt eine bequeme Recherche, erleichtert wurde die Suche jedoch durch den alle 154er Bestände umfassenden Generalindex nach Ortsbetreffen. Dieser ist durch die Retrokonversion des Findbuches in die HADIS-Datenbank 2010 für den Bestand 154/8 obsolet.
Die Angabe über das Vorhandensein von Rezessen ist nicht immer eindeutig, so dass empfohlen wird, auch wenn der Rezess nicht aufgeführt ist, das Verfahren dahingehend durchzusehen.

Geschichte des Bestandsbildners 

Nachdem die kurhessische Gesetzgebung zur Verkoppelung und Ablösung der Servitute aufgrund ihrer Freiwilligkeit weitgehend wirkungslos geblieben war, schuf die preußische Regierung mit der Verordnung vom 13.05.1867 zur Ablösung von Dienstbarkeiten, Teilung von gemeinschaftlichem Eigentum und Zusammenlegung von Grundstücken die gesetzliche Grundlage zur Erstbereinigung des zersplitterten bäuerlichen Eigentums und zur Ablösung der Reallasten. Diese Verordnung blieb im wesentlichen bis 1920 gültig. Die Gründung der Generalkommission in Kassel und die Einrichtung von Spezialkommissionen vor Ort zum 01.07.1867 bildeten die organisatorische Voraussetzungen, die dann, wenn sie ihre Aufgabe erfüllt hatten, wieder aufgelöst werden konnten. Nachdem 1919 die Generalkommission aufgehoben wurde, verblieb als Mittelinstanz lediglich das Landeskulturamt.

Enthält 

Akten betr. Umlegungen/Flurbereinigung und Ablösung von Nutzungsberechtigungen

Findmittel 

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

451 MM

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Letzte Aktualisierung: 16.08.2021