HStAD Bestand J 32 Darmstadt

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Arbeitsämter (heute: Agenturen für Arbeit)

Identifikation (kurz)

Titel 

Arbeitsamt Darmstadt (heute: Agentur für Arbeit)

Laufzeit 

1940-2018

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Ergebnis der Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts einsetzenden Arbeitskämpfe waren die sogenannten paritätischen, d. h. gemeinsam von Arbeitgebern und -nehmern geleiteten und ganz oder teilweise in Verbindung mit öffentlichen oder gemeinnützigen Arbeitsnachweisen unterhaltenen Einrichtungen. In Darmstadt wurde zu Beginn der 1890er Jahre die 'Zentralanstalt für Arbeits- und Wohnungsnachweis' gegründet. Mit dem 31.12.1913 kam es zur Auflösung der Anstalt. Bedingt wurde die Auflösung auch durch die Gründung des 'Verbandes zur Pflege des Arbeitsnachweises' in der Stadt. In diesem Verband stellte man die Zentralanstalt als 'Arbeitsamt' auf eine breitere Grundlage. Mit dem 1.4.1918 überführte man das Arbeitsamt in die städtische Verwaltung. Aufgrund des Arbeitsnachweisgesetzes vom 22.7.1922 wandelte man das städtische Arbeitsamt mit Wirkung vom 1.12.1923 in den 'Öffentlichen Arbeitsnachweis für Stadt und Landkreis Darmstadt' um. Am 1.10.1927 trat das 'Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)' vom 16.7. gleichen Jahres in Kraft, mit dem die 'Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung' als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung errichtet und zum Träger der Arbeitsvermittlung und einer obligatorischen Arbeitslosenversicherung bestimmt wurde. Das Arbeitsamt Darmstadt, das unmittelbar der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landesarbeitsamtes Hessen in Frankfurt am Main unterstand, umfasste Stadt und Kreis Darmstadt und im wesentlichen die Kreise Bensheim, Dieburg und Erbach sowie den zwischen den Kreisen Darmstadt, Bensheim und dem Rhein gelegenen südlichen Teil des Kreises Groß- Gerau.Unmittelbar nach Kriegsende nahmen die Arbeits- und Landesarbeitsämter ihre Tätigkeit wieder auf. Sie unterstanden zunächst dem Arbeitsministerium des neu entstandenen Bundeslandes Hessen. Im Gesetz über die Errichtung einer 'Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung' vom 10.3.1952 übertrug man sowohl die Arbeitsvermittlung als auch die Arbeitslosenversicherung für das gesamte Bundesgebiet einschließlich Berlins einer Institution mit Selbstverwaltung.
s. auch Seriendokument J 32

Enthält 

General- und Sammelakten, Geschäftsverteilungspläne, Arbeitsmarktstatistiken.

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

3,875 lfm

Benutzung 

§ 17 Hessisches Archivgesetz (HArchivG) vom 13. Oktober 2022: Werden vom Hessischen Landesarchiv (…) archivwürdige Unterlagen nachgeordneter Stellen des Bundes übernommen, so gelten sie als öffentliches Archivgut des Landes (…). Für die Nutzung solcher Unterlagen gelten die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes entsprechend.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Arbeitsmarktberichte 1964-1969 aus H 2 Dieburg

Behördliche Aktenzeichen und Ablage gemäß 'Aktenordnung und Aktenplan der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung' von 1976