HHStAW Bestand 2068

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Hessischer Städte- und Gemeindebund (keine Zugänge)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Keine Zugänge

Geschichte des Bestandsbildners 

Zur Förderung ihrer Interessen haben sich die Gemeinden im Hessischen Städte- und Gemeindebund (Mühlheim am Main) und im Hessischen Städtetag (Wiesbaden), die Landkreise im Hessischen Landkreistag (Wiesbaden) zusammengeschlossen. Insbesondere bei der Vorbereitung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sorgen die kommunalen Spitzenverbände dafür, dass die Belange der Gemeinden und Gemeindeverbände berücksichtigt werden (§ 147 Abs. 2 HGO i.V.m. dem Gesetz über die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung bei der Gesetzgebung in Hessen - Beteiligungsgesetz).
Der Hessische Städte- und Gemeindebund e.V. (HSGB) ist der Verband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Hessen. Er wurde 1946 gegründet. Von den 414 kreisangehörigen hessischen Städten und Gemeinden (ohne die 7 Sonderstatusstädte) gehören dem HSGB zurzeit 401 Kommunen als Mitglieder an (Stand 2009). Hinzu kommen 114 kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Verbände) als außerordentliche Mitglieder. Der Deutschen Städte- und Gemeindebund ist der Dachverband des HSGB. Der HSGB betrachtet es als seine wesentliche Aufgabe, gemeinsame Anliegen und Belange seiner Mitgliedsstädte und -gemeinden gegenüber dem Hessischen Landtag, der Hessischen Landesregierung sowie anderen Körperschaften oder sonstigen Vereinigungen zu vertreten. Der Verband berät seine Mitgliedsstädte und -gemeinden in allen in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde auftretenden Angelegenheiten. Des Weiteren übernimmt der HSGB auf Wunsch für seine Mitglieder die Prozessvertretung durch seine Bediensteten vor den Verwaltungsgerichten, den Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichten. Der kommunale Spitzenverband führt als zusätzlichen Service für seine Mitgliedsstädte und -gemeinden im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes Lehrgänge für ehrenamtliche Mitglieder der Gemeindeorgane sowie Wahlbeamte und Bedienstete der Kommunen auf den verschiedensten Rechts- und Verwaltungsgebieten durch.
Der HSGB hat drei Organe: die Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und das Präsidium. Jede Mitgliedskommune entsendet einen Vertreter in die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium (11 Mitglieder) sowie den Hauptausschuss (30 Mitglieder). Das Präsidium vertritt den Verband nach außen. Es besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten, dem Vize-Präsidenten sowie 7 Beisitzern und dem Geschäftsführenden Direktor bzw. Direktor. Der Hauptausschuss beschließt wichtige Stellungnahmen des HSGB zu Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Der HSGB gliedert sich in 21 Kreisversammlungen, in denen die Mitgliedskommunen durch ihre Bürgermeister vertreten sind. An der Spitze stehen jeweils ein Vorsitzender sowie dessen Stellvertreter. Diese Kreisversammlungen koordinieren die Belange der Mitgliedskommunen auf der Kreisebene und fördern den Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden. Daneben hat der Verband sechs Fachausschüsse, die verbandspolitische Initiativen erarbeiten und zu Gesetzentwürfen, Verordnungen und Erlassen der Landesregierung sowie zu Gesetzentwürfen der Landtagsfraktionen Stellung nehmen, um die Entscheidungen der Organe vorzubereiten. Die Stadtverordnetenvorsteher und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen aus den Mitgliedskommunen bilden eine Arbeitsgemeinschaft.

Literatur 

www.hsgb.de

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

0,00 lfm