HHStAW Bestand 2040

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugang 1992

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Ihre Entstehung geht auf die Rechtsanwaltsordnung (RAO) vom 1. Juli 1878 (RGBl. S. 177) zurück, wonach die Rechtsanwälte eines Oberlandesgerichtsbezirks sich zu einer Rechtsanwaltskammer zusammenschließen mußten. Für den OLG-Bezirk Frankfurt ist eine Rechtsanwaltskammer seit 1880 nachweisbar.
Das Zweite Gesetz zur Änderung der RAO vom 13.12.1935 (RGBl. I S. 1470) schrieb den Rechtsanwälten die Mitgliedschaft in der Reichsrechtsanwaltskammer vor. Diese wurden der Leitung eines Präsidenten unterstellt und besaßen nur noch beratende Funktion. Nach dem Krieg bestimmte die Hessische RAO vom 18.12.1948 (GVBl. S. 126), daß die in Hessen zugelassenen Rechtsanwälte Mitglied der jeweiligen Kammern in Frankfurt und Kassel sein sollten. Durch die BundesRAO vom 1.8.1959 (BGBl. I S. 565) wurde die Rechtsanwaltschaft bundeseinheitlich organisiert. Der hessische Justizminister legte durch VO vom 30.11.1976 (GVBl. I S. 506) fest, daß die Rechtsanwaltskammer Frankfurt für die Landgerichtsbezirke Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden zuständig sein sollte.
Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammern gehört die Ehrengerichtsbarkeit, die Schlichtung von Streitigkeiten der Rechtsanwälte untereinander, und die Abfassung von Gutachten für die Landesjustizverwaltung und die Gerichte. Die Rechtsanwaltskammern fördern und sichern die Mitwirkung der Rechtsanwälte an der Rechtspflege, wirken bei der Referendarausbildung mit und unterhalten Fürsorgeeinrichtungen für die Mitglieder.

Enthält 

2 m Personalakten von Rechtsanwälten 1909-1996.

Literatur 

Rechtsanwälte und ihre Selbstverwaltung 1878-1998, hrsg. von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1998.

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

8,00 lfm

Benutzung 

Nutzung nach Hessischem Archivgesetz

Deskriptoren 

Frankfurt

Darmstadt

Gießen

Hanau

Limburg

Wiesbaden