HHStAW Bestand 553

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Autobahnamt Frankfurt a.M.

Laufzeit 

(1933-1944), 1945-1960, (1961-1985)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Der Bestand umfasst 2,5 laufende Meter an Akten und Personalakten. Ein kleiner Teil der Personalakten (Nr. 1 bis 30) war Bestandteil von Aktenabgaben des Hessischen Landesamts für Straßenbau in den Jahren 1989, 1990, 1991 und 1994. Der Rest des Bestands stammt aus einer Ablieferung des Autobahnamtes Frankfurt a.M. von 1988. Der größere Teil dieser Abgabe - 23,5 laufende Meter - betraf Akten der Obersten Bauleitung Reichsautobahnen Frankfurt a.M. (OBR) aus der Zeit bis 1945. Diese Akten wurden von Herbert Karbach schon 1988 verzeichnet, sie bilden den Bestand 485: Reichsautobahnen - Oberste Bauleitung Frankfurt (Main). Bei dieser Verzeichnung wurden die Akten des Autostraßenamts beziehungsweise Autobahnamts Frankfurt a.M. aus der Zeit nach 1945 abgetrennt und der Abteilung 553 zugewiesen.

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Autobahnamt Frankfurt a.M. führte (seit 1954 als untere Straßenbaubehörde) die dem Land Hessen vom Bund übertragene Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen durch. Die rechtlichen Grundlagen für die Aufgaben des Autobahnamts wurden im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 6.8.1953 (Bundesgesetzblatt S. 903) und im Hessischen Straßengesetz vom 9.10.1962 (GVBl I S. 437) festgeschrieben. In § 3, Absatz 1 FStrG heißt es hierzu: 'Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Soweit sie hierzu unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit außerstande sind, haben sie auf einen nicht verkehrssicheren Zustand durch Verkehrszeichen hinzuweisen.' Das Autobahnamt war für die konkrete Ausführung der zu diesem Ziel nötigen Maßnahmen zuständig: für die Planung und den Bau neuer Autobahnen (Vermessung, Planung, Grunderwerb, Planfeststellung, Ausschreibung, Baustelleneinrichtung, Bauleitung, Abrechnung und Qualitätsprüfung), die Planung und den Umbau bestehender Autobahnen, die Instandhaltung und den Betrieb der Autobahnen (kleine Reparaturen, Winterdienst, Markierungen, Beschilderung etc.) sowie bis zur Privatisierung der Tankstellen- und Ratstätten für deren Bau und Betrieb. Der Betrieb 'vor Ort' - vor allem Winterdienst, Grünpflege und kleine Reparaturen - war dabei Aufgabe der jeweiligen Autobahnmeisterei. Größere Reparaturen und Neubauten wurden an private Baufirmen vergeben, die dann die jeweilige Baumaßnahme durchführten. Das Autobahnamt selbst war an der direkten Ausführung eines Baus durch die Bauüberwachung beteiligt. 1.2 Organisation des Autobahnamtes Frankfurt a.M. und dessen Stellung innerhalb der hessischen Straßenbauverwaltung Das Autobahnamt Frankfurt a.M. entstand aus der 1933 gegründeten Reichsbehörde 'Reichsautobahnen - Oberste Bauleitung Frankfurt (M)', abgekürzt OBR. Durch das Reichsautobahngesetz vom 29.5.1941 waren die zuvor der Reichsbahn angegliederten Obersten Bauleitungen Reichsautobahnen der Direktion der Behörde des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen unterstellt (vgl. hierzu Abteilung 485). Auf Verfügung ihres Leiters Renz vom 6.12.1945 (Abt. 553, Nr. 193) wurde diese seit Januar 1946 nur noch als 'Autobahnen - Oberste Bauleitung Frankfurt (M)' (abgekürzt OBA) bezeichnet. Seit Februar 1946 existierte parallel hierzu auch schon der Name 'Autostraßenamt Frankfurt (M)', den die Behörde bis 1957 trug. Erst 1958 wurde das Autostraßenamt Frankfurt a.M. in Autobahnamt Frankfurt a.M. umbenannt. Die Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen im neuen Bundesland Hessen war zunächst Aufgabe der beiden eigenständigen hessischen Autostraßenämter in Frankfurt a.M. und in Kassel. Mit der Unterstellung der Autostraßenämter unter das neu geschaffene Hessische Landesamt für Straßenbau 1954 änderte sich dies. Für diese Lösung hatte man sich im Zuge einer allgemeinen Verwaltungsreform zur Stärkung der Mittelinstanz entschieden. Mit dem Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen vom 7.5.1953 (GVBl. S. 93) waren die Aufgaben der ehemals preußischen Bezirkskommunalverbände Kassel und Wiesbaden, soweit sie nicht dem Landeswohlfahrtsverband zugewiesen wurden, an das Land übergegangen, was auch für die Aufgaben der Straßenbauverwaltung galt. Anfangs gab es Überlegungen, die beiden Autostraßenämter und die 15 Straßenbauämter, die für den Bau und Betrieb der Landesstraßen zuständig waren, ohne Mittelinstanz (Landesamt) direkt der Abteilung Verkehr im Wirtschaftsministerium zu unterstellen; diese Idee setzte sich jedoch nicht durch (vgl. Abt. 507, Nr. 9829). Man entschied sich statt dessen für die Bildung einer Mittelbehörde. Als Übergang wurden mit Erlass vom 2.7.1953 die Straßenbauzentralverwaltungen der beiden aufgelösten Bezirkskommunalverbände und das Dezernat Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidenten in Darmstadt als Sonderdienststellen unmittelbar dem Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr unterstellt (der unveröffentlichte Erlass findet sich in Abt. 507, Nr. 9829). Durch den Erlass des Hessischen Ministers für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr vom 15.2.1954 (StAnz, S. 259f.) wurde mit Wirkung vom 1. März 1954 schließlich das Hessische Landesamt für Straßenbau als dem Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr unmittelbar nachgeordnete Behörde mit Sitz in Wiesbaden errichtet (Vgl. auch die Anordnung über die Bestimmung der Landesstraßenbaubehörden und Übertragung der Zuständigkeit der obersten Straßenbaubehörde auf die nachgeordneten Straßenbaubehörden vom 25.6.1954, StAnz. S. 713). Diesem Landesamt wurden neben den Hessischen Straßenbauämtern die Autostraßenämter Frankfurt a.M. und Kassel unterstellt und die zuvor gegründeten Sonderdienststellen aufgelöst beziehungsweise durch das Landesamt ersetzt. Die Autostraßenämter waren nun untere Straßenbaubehörden. Vor ihrer Unterstellung unter das Landesamt 1954 hatten sie die Aufgaben einer Mittelbehörde selbst wahrgenommen (vgl. Abt. 507, Nr. 9829). Seit 1954 bestand also eine dreistufige Straßenbauverwaltung mit dem Wirtschaftsministerium als oberster, dem Landesamt für Straßenbau als mittlerer und den Straßenbauämtern und Autostraßenämtern (seit 1958: Autobahnämter) als unteren Straßenbaubehörden. Letzteren waren die einzelnen Straßenmeistereien bzw. Autobahnmeistereien nachgeordnet. 1959 übernahm das Autobahnamt Frankfurt a.M. die Aufgaben des damit aufgelösten Autobahnamts Kassel und war seitdem für die Autobahnen in ganz Hessen zuständig (vgl. Knoll (D 553/2) und Abt. 553, Nr. 127). Die nachgeordneten Stellen, die Autobahnmeistereien, vermehrten sich durch diese Übernahme von fünf (Alsfeld, Darmstadt, Frankfurt a.M., Idstein und Reiskirchen) auf neun. Mit dem Wachsen des Autobahnnetzes in den nächsten Jahren erhöhte sich ihre Zahl weiter, 1968 gab es schon 13, 1970 14, 1971 15 und seit 1980 schließlich 16 Autobahnmeistereien (Alsfeld, Darmstadt, Diedenbergen, Ehringshausen, Frankfurt a.M., Fulda, Bad Hersfeld, Idstein, Kassel, Kirchheim, Langenselbold, Lorsch, Niederelsungen, Offenbach a.M., Reiskirchen und Rüsselsheim). Das Personal des Autobahnamts wuchs entsprechend an, von 409 Beschäftigten 1960 auf 503 Beschäftigte 1968 (vgl. Knoll, Anhang (D 553/2). Bei den früheren Angaben zum Personalstand ist unsicher, ob die Beschäftigten bei den Autobahnmeistereien jeweils mit eingerechnet wurden oder nicht. Angegeben werden für 1948 131 Beschäftigte und für 1951 100 Planstellen beziehungsweise 103 Beschäftigte (Abt. 507, Nr. 9778). Bei der Neuorganisation der hessischen Straßenbauverwaltung Mitte der 70er Jahre gab es zunächst Überlegungen, das Autobahnamt Frankfurt a.M. aufzulösen - die bestehenden 14 Straßenbauämter, fünf Straßenneubauämter und das Autobahnamt sollten in neun Straßenbauämter und vier Autobahnämter (Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen und Kassel) umgewandelt werden. Das Autobahnamt Frankfurt a.M. sprach sich jedoch gegen diese Lösung aus und argumentierte auch damit, dass so im Vergleich zu den übrigen deutschen Autobahnämtern in Hessen unverhältnismäßig kleine Einheiten geschaffen würden (vgl. Untersuchung der Organisation der Hessischen Straßenbauverwaltung, 1974 (D 539/62) und Abt. 507, Nr. 9937). Letztlich wurden durch die Erlasse des Hessischen Wirtschaftsministers vom 1.3.1978 zur Neugliederung der Dienstbezirke der Straßenbauämter und vom 10.3.1978 zum Zusammenschluss von Straßenbauämtern und Straßenneubauämtern (StAnz S. 631f.) die vier Straßenneubauämter aufgelöst und ihre Aufgaben den Straßenbauämtern übertragen, während das Autobahnamt Frankfurt a.M. von dieser Umstrukturierung unberührt blieb. Erst mit dem Gesetz zur Neuordnung der Hessischen Straßenbauverwaltung vom 28.11.1994 (GVBl. I S. 696) wurde das Autobahnamt Frankfurt a.M. aufgelöst und seine Aufgaben übertragen auf die Straßenbauämter, die im gleichen Gesetz in Ämter für Straßen- und Verkehrswesen (ÄSV) umbenannt wurden (vgl. auch das Hessische Straßengesetz in der Fassung vom 8.6.2003 (GVBl I S. 166) § 46, Abs. 1). Die Autobahnmeistereien Alsfeld, Bad Hersfeld, Fulda, Kassel, Kirchheim und Niederelsungen wurden dem ASV Kassel, die Autobahnmeistereien Darmstadt-Griesheim, Diedenbergen, Ehringshausen, Frankfurt a.M., Idstein, Langenselbold, Lorsch, Offenbach a.M., Reiskirchen und Rüsselsheim dem ASV Frankfurt a.M. zugeordnet. Durch die Verordnung über die Dienstsitze und die Auflösung von Straßen- und Autobahnmeistereien sowie die Bildung von Mischmeistereien in der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung vom 4.10.1996 (GVBl. I S. 483) wurden die Autobahnmeistereien in Bad Hersfeld, Kassel, Lorsch und Niederelsungen aufgelöst, die Autobahnmeistereien Darmstadt und Frankfurt a.M. mit den dortigen Straßenmeistereien zusammengelegt und eine Straßen- und Autobahnmeisterei Gudensberg eingerichtet. Mit der Verordnung über die Ämter für Straßen- und Verkehrswesen vom 24.1.1997 (GVBl. I S. 32) wurde die Zuordnung zu den Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen nochmals verändert, so dass für die Autobahnmeisterei Darmstadt nun das ASV Darmstadt zuständig war. 2003 wurde die Verwaltung und der Betrieb der hessischen Autobahnen vom ASV Darmstadt (Autobahnmeisterei Darmstadt, 130 km), dem ASV Frankfurt a.M. (Autobahnmeistereien Diedenbergen, Ehringshausen, Idstein, Langenselbold, Offenbach, Reiskirchen und Rüsselsheim; 504 km) und dem ASV Kassel (Autobahnmeistereien Alsfeld, Baunatal, Fulda, Gudensberg und Kirchheim, 322 km) wahrgenommen (vgl. Unsere Leistungen 2000/2001, hrsg. v. der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, 2002, S. 51 und den Internetauftritt der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Stand November 2003). Die innere Organisation des Autobahnamts Frankfurt a.M. blieb trotz wiederholter Umschichtungen stets durch die Aufgaben des Amtes bestimmt, es gab immer Abteilungen oder Dezernate für die Aufgabengebiete Bau, Betrieb, Rechtsangelegenheiten und Verwaltung. Bis 1952 gliederte sich das Autostraßenamt Frankfurt a.M. im Wesentlichen in 'technische Dezernate' und 'Verwaltungsdezernate', deren Zahl und Aufgabenbeschreibung jedoch schwankte. 1951 gab es beispielsweise vier technische Dezernate - bautechnische Aufgaben, Betriebsangelegenheiten, Hochbau und Vermessung - und drei Verwaltungsdezernate - Rechtswesen, Finanzwesen und Verwaltung (vgl. den Geschäftsverteilungsplan 1951 (Abt. 507, Nr. 9778) sowie die Geschäftsverteilungspläne für 1946 und 1948 in Abt. 553, Nr. 101 und die Organisationspläne von 1948, 1949 und 1950 in Abt. 533, Nr. 102). Nach einer Umorganisation innerhalb des Autostraßenamtes 1952 gliederten sich die Abteilungen nicht mehr in Technik und Verwaltung, statt dessen wurde nun eine Unterscheidung in 'Daueraufgaben' und 'Neubau' getroffen. Dem Dezernat 1 (Daueraufgaben) waren Abt. A (Verwaltung) und Abt. B (Betrieb) unterstellt, dem Dezernat 2 (Neubau) die Abteilungen II 1 (Strecken- und Deckenbau), II 2 H (Bauwerke der Baustrecke), II 2 K (Bauwerke der Betriebsstrecke), II 3 (Hochbau) und II 4 (Vermessung), vgl. den Geschäftsverteilungsplan 1952 (Abt. 507, Nr. 9778). Nach der Übernahme des Autobahnamts Kassel (1959) gliederte sich das Autobahnamt Frankfurt a.M. in vier 'Sachgebiete' (1. Betrieb und Verkehr, 2. Entwurf und Bau, 3. Nebenanlagen und Sonderbaumaßnahmen und 4. Rechtsangelegenheiten, Verwaltung, Personal und Haushalt). Neben den Autobahnmeistereien existierte nun auch eine Außenstelle in Alsfeld als nachgeordnete Stelle (vgl. den Organisationsplan von 1963 in Abt. 507, Nr. 8212). Schon 1970/71 wurden die in den sechziger Jahren zum Teil in einem Sachgebiet zusammengefassten Aufgaben wieder in verschiedene Abteilungen aufgeteilt (vgl. Abt. 507, Nr. 9899a). Das Autobahnamt bestand nun aus 7 Abteilungen: Abt. 1 (Allgemeine Verwaltung), Abt. 2 (Planung und Entwurf)...

Enthält 

Der Bestand 553 ist nicht sehr umfangreich und weist große Lücken auf. Neben einem halben Meter Personalbögen und Personalakten umfasst er Akten vor allem aus den Jahren von 1945 bis 1960. Sie geben Aufschluss über die Organisation des Autostraßenamtes Frankfurt a.M. und die 'Entnazifizierung' der Beschäftigten, über die Beseitigung von Kriegsschäden an Straßen und Brücken und über die Schwierigkeiten des Wiederaufbaus. An größeren Baumaßnahmen ist zum Beispiel die Hebung und Wiederherstellung der Brücke über das Niddatal (1945-1950) oder der Ausbau des Wiesbadener Kreuzes (1946-1949 und 1951-1957) gut dokumentiert. Provenienzstelle ist überwiegend das Autobahnamt Frankfurt a.M. Einige Akten stammen vom Autobahnamt Kassel, sie gelangten wohl bei der Übernahme dieses Amtes 1959 nach Frankfurt. Bei den Personalakten handelt es sich größtenteils um Nebenakten des Wirtschaftsministeriums. Ein eigener Aktenplan des Autobahnamtes ist nicht erhalten. In den Nachkriegsjahren verwendete man die Aktenzeichen der Obersten Bauleitung Reichsautobahnen Frankfurt a.M. weiter (vgl. Abt. 485, Nr. 78-87). Bei einigen Serien handelt es sich um die Fortführung von Serien, die schon bei der OBR Frankfurt a.M. bestanden, dies wurde bei der Verzeichnung vermerkt. Die Gliederung des Bestands 553 lehnt sich an die Gliederung des Bestands 485 zur Vorgängerbehörde des Autobahnamts Frankfurt a.M. an. Die inhaltlichen Aufgaben werden unterschieden nach Bau und Unterhaltung, eine Trennung, die die Organisationsstruktur der Behörde wiederspiegelt.
Abkürzungen:
Arge = Arbeitsgemeinschaft; Astra = Autostraßenamt; OBK = Oberste Bauleitung für den Bau der Kraftfahrbahn Frankfurt- Heidelberg/Mannheim; OBA = Oberste Bauleitung Autobahnen; OBR = Oberste Bauleitung Reichsautobahnen; Sm = Straßenmeisterei; Strua = Straßenunterhaltungsarbeiter; TV = Technisches Büro; VRV = Verwaltungsrat für Verkehr
Quellen:
Abt. 553, Nr. 101, 102, 104, 193 und 127 Abt. 507, Nr. 8212, 9778, 9829, 9830, 9843, 9899a, 9937

Literatur 

Die Hessische Straßenbauverwaltung. Bilanz der Tätigkeiten im letzten Jahrzehnt (1971-1980), Hessisches Landesamt für Straßenbau Wiesbaden Nr. 7 (1981) (D 539/15(7)).

Knoll, Eberhard [Leiter des Autobahnamts Frankfurt], Bestandsaufnahme und Aufgaben des Autobahnamts Frankfurt (M), 1969 (D 553/2).

Qualifikationsstrukturen der Hessischen Straßenbauverwaltung. Grundausstattung und Investitionsbereich der unteren Verwaltungsebene, Ausgabe Januar 1977, Arbeitsgruppe Qualifikationsstrukturen beim Hessischen Landesamt für Straßenbau (D 539/63).

Unsere Leistungen 2000/2001, hrsg. v. der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, 2002. - Untersuchung der Organisation der Hessischen Straßenbauverwaltung, 1974 (D 539/62).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

2,75 lfm

Bearbeiter 

Sigrid Schieber, 2003