HHStAW Bestand 479

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landesarbeitsamt Hessen (vor 1945)

Laufzeit 

1931-1934

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Abt. 940 (Nachfolgebehörde),

Abt. 944,

Abt. 423, 424, 456, 652, 663 u.a. für weitere Maßnahmen des freiwilligen Arbeitsdienstes (Akten der Landrats- oder Forstämter)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugang 1942: Vom Reichsarbeitsdienst Gau XXV (Hessen-Nassau) abgegeben.

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Landesarbeitsamt Hessen in Frankfurt a.M. löste zum 1. Oktober 1927 im Zuge der Umstrukturierung der Reichsarbeitsverwaltung durch das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 (RGB1. I S. 187) das vormalige Landesamt für Arbeitsvermittlung ab, welches ebenfalls in Frankfurt ansässig gewesen war. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckte sich über die Bezirke Hessen ohne die Kreise Rinteln und Schmalkalden, Hessen-Nassau und Waldeck und den Kreis Wetzlar (bis 1932 zur Rheinprovinz gehörend). Es war nun ein öffentlich-rechtliches Selbstverwaltungsorgan unter der neugegründeten Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung; nachgeordnet waren ihm die Arbeitsämter, die aus Zusammenfassungen von früheren Arbeitsnachweisämtern hervorgingen. Im Zuge der steigenden Arbeitslosigkeit traten die Aufgaben der Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung hinter die Bereitstellung und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wie Arbeitszeitverkürzung und freiwilliger Arbeitsdienst zurück. Mit der Verordnung vom 25. März 1939 über den Arbeitseinsatz wurde das Landesarbeitsamt Hessen wie die übrigen Landesarbeitsämter unmittelbare Reichsbehörden und dem Reichsarbeitsminister unterstellt. Mit zunehmender Politisierung der Arbeitsverwaltung wurden die Landesarbeitsamtsbezirke durch Verordnung vom 27. Juli 1943 (Runderlasse ARG976/43, RGB1. I 450) an die politischen Gaue der NSDAP angepasst. Das Landesarbeitsamt wurde in Gauarbeitsamt Rhein-Main umbenannt und erhielt den Zuständigkeitsbereich für das Land Hessen außer der Stadt Bad Wimpfen (Landkreis Bergstrasse) und von der Provinz Hessen-Nassau den Regierungsbezirk Wiesbaden, den Stadt- und Landkreis Hanau sowie die Landkreise Gelnhausen und Schlüchtern. Nach dem Krieg ging das ursprüngliche Landesarbeitsamt Hessen in die bundesrepublikanische Arbeitsverwaltung ein.

Enthält 

Durchführung von Maßnahmen des freiwilligen Arbeitsdienstes im Bezirk des Landesarbeitsamts Hessen; Anträge und Beihilfegewährung für Maßnahmen im Rahmen des Notwerks der deutschen Jugend in den Arbeitsamtsbezirken Niederlahnstein, Mainz und Limburg; Zeitungsausschnitte zum Notwerk der deutschen Jugend.

Findmittel 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

0,63 lfm (Nr. 1-92)