HHStAW Bestand 407

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Polizeipräsidium Frankfurt a.M.

Laufzeit 

1802-1956

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Sonderarchiv Moskau: Fond 1323 „Polizei- und Verwaltungsbehörden im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten“ (www.sonderarchiv.de)

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Zugänge seit mindestens 1892
Mehrere Akten der Provenienz Polizeipräsident Frankfurt aus den Jahren 1933 bis 1946 wurden bei der Neuverzeichnung aus Abt. 483 übernommen. 1984-1991 erhielt der Bestand weitere Zugänge kriminalpolizeilicher Sachakten aus der Vorkriegszeit.
Für die Zeit ab 1946 siehe Abt. 770.

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Polizeipräsidium zu Frankfurt a.M. wurde durch Verordnung vom 29.6.1867 (PrGSlg. S. 917) für die örtliche Polizeiverwaltung in der Stadt sowie in den Ortschaften Bockenheim, Bonames, Bornheim, Hausen, Niederrad, Niederursel, Oberrad und Rödelheim errichtet. Außer Bockenheim und Rödelheim gehörten sie zu dem Stadtkreis, wie er durch das Gesetz vom 22.2.1867 (ebd. S. 275 § 4 Abs. 14) gebildet wurde. Laut § 7 dieses Gesetzes wurden in den Stadtkreisen die landrätlichen Funktionen von dem Gemeindevorstande bzw. von dem Polizeipräsidenten oder Polizeidirektor wahrgenommen. Die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7.6.1885 (ebd. S. 193 ff., bes. S. 237) bildete einen Stadtkreis Frankfurt a.M. allein aus der Stadt und einen Landkreis Frankfurt a.M., zu dem außer den Ortschaften des bisherigen Stadtkreises der vormals Großherzogl. Hessische Ortsbezirk Rödelheim, der Gemeindebezirk Heddernheim aus dem Amt Höchst sowie die bisher zum Kreis Hanau gehörenden Ortschaften Berkersheim, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Preungesheim und Seckbach gehörten. § 30 jenes Gesetzes dehnte den Bezirk der kgl. Polizeiverwaltung auf sämtliche Gemeinden des Landkreises aus. Der Polizeipräsident wurde zugleich Landrat dieses Landkreises. Nachdem daraus bereits durch Gesetz vom 31.3.1895 die Stadt Bockenheim und durch Gesetz vom 25.6.1900 die Gemeinden Niederrad, Oberrad und Seckbach in die Stadt Frankfurt a.M. eingemeindet worden waren, wurde der Landkreis Frankfurt durch Gesetz vom 21.3.1910 (ebd. S. 21 f.) wieder aufgelöst und die restlichen dazugehörenden 11 Gemeinden mit dem Stadtkreis und der Stadtgemeinde vereinigt. 1928 vergrößerte sich die Stadt Frankfurt abermals durch die Eingemeindung der Stadt Höchst (mit Sindlingen, Unterliederbach und Zeilsheim) und der Gemeinden Fechenheim, Griesheim, Nied, Schwanheim und Sossenheim. Gemäß Bekanntmachung des Oberpräsidenten vom 24.9.1867 und Bekanntmachung der Regierung Wiesbaden vom 25.5.1886 (Amtsblatt für den Stadtkreis Frankfurt S. 259) wurden die Bau-, Feuerlösch- und Feldpolizei von der Kompetenz des Polizeipräsidenten ausgeschlossen. Ferner wurde der Stadt Frankfurt durch Bekanntmachung vom 26.3.1879 (ebd. S. 94) die Polizei über das Marktwesen und das öffentliche Freihalten von Nahrungsmitteln überlassen, soweit es sich nicht um die Sicherheitspolizei und die Kontrolle der Lebensmittel in sanitärer Beziehung sowie die Kontrolle der Maße und Gewichte handelte. Auch die Hafenpolizei gehörte nicht zur Befugnis des Polizeipräsidenten.

Enthält 

Akten 1866-1946, auch Vorakten des Polizeiamtes der Freien Stadt Frankfurt (vgl. auch Abt. 5), so Aufnahmen und Entlassungen zu Bonames (ab 1846), Feuerpolizei in den Ortschaften des Gebiets der vormals Freien Stadt (ab 1821), Omnibuswesen (ab 1843), Eisenbahnbau (ab 1836), Israelitische Kultusangelegenheiten (ab 1842).
Gliederung:
I. Hoheitssachen,
II. Organisation der Polizei,
III. Statistik und Wahlen,
IV. Sicherheits- und Ordnungspolizei (u.a. Überwachung der Sozialdemokratie),
V. Theater-, Presse- und Vereinsüberwachung,
VI. Markt-, Messe- und Reklameüberwachung,
VII. Straßenpolizei,
VIII. Gewerbepolizei,
IX. Gesundheitspolizei,
X. Bau- und Feuerpolizei,
XI. Strompolizei und Wasserbauten,
XII. Überwachung der Gepäckträger, Droschken und Privatpost,
XIII. Omnibusse, Straßen- und Vorortbahnen,
XIV. Eisenbahnen,
XV. Landwirtschaftsangelegenheiten,
XVI. Religionsgemeinschaften,
XVII. Soziale Fürsorge,
XVIII. Namensänderungen,
XIX. Münz- und Kassenwesen,
XX. Denkmäler und Altertümer,
XXI. Militaria und Krieg (1870/1871, 1914-1918),
XXII. Besatzung (1919-1930, darunter Vorakten der Polizeiverwaltung von Höchst und Griesheim ab 1919).
Der Bestand enthält zahlreiche Nachträge aus der Zeit zwischen 1925 und 1933. Die aus der NS-Zeit überlieferten Akten beschränken sich vornehmlich auf Verwaltungsangelegenheiten und ordnungspolizeiliche Maßnahmen. Die Überwachung und Verfolgung oppositioneller Gruppierungen und Einzelpersonen übernahm die seit 1933/1934 aus der allgemeinen Polizeiverwaltung herausgelöste und 1936 völlig von dieser getrennte Geheime Staatspolizei (vgl. Abt. 486).

Literatur 

Amtsblatt (ab 1869 nebst öffentlichem Anzeiger) f. d. Stadtkreis Frankfurt a.M. 1867-1933

Verwaltungsberichte des Landkreises Frankfurt a.M. 1886-1908

Haushaltspläne 1887-1909

Staats- und Kommunal-Adreßbuch für den Regierungsbezirk Wiesbaden für 1870 ff.

Andreas Anderhub: Verwaltung im Regierungsbezirk Wiesbaden 1866-1885. Wiesbaden 1977, S. 33 ff., S. 275 ff.

Karl Leber: Reichs-, Staats- und Kommunal-Handbuch. Wiesbaden 1927.

Findmittel 

Repertorium von Nicolaus Runge, 1959

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

38,125 lfm (Nr. 1-982)

Bearbeiter 

Nicolaus Runge, 1959

Filmkopien 

Fiches (kompletter Bestand)

Deskriptoren 

Bockenheim

Niederrad

Oberrad

Seckbach

Frankfurt

Höchst

Sindlingen

Unterliederbach

Zeilsheim

Fechenheim

Griesheim

Nied

Schwanheim

Sossenheim

Bonames

Bornheim

Hausen b. Frankfurt

Niederursel

Rödelheim

Heddernheim

Berkersheim

Eckenheim

Eschersheim

Ginnheim

Praunheim

Preungesheim

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die mit "Dep." (Deperditum) bezeichneten Verzeichnungen fehlen im Bestand und können nicht vorgelegt werden (2 Verzeichnungen).