HHStAW Bestand 403

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Der Bestand 403 enthält außer den Akten der Landesdirektion 136 Aktenbände der Königlichen Regierung Wiesbaden (Nrn. 1 - 136) und 16 Aktenbände der ständischen Verwaltung der Stadt Frankfurt (Nrn. 137 - 153) als Vorakten, vornehmlich Wegebausachen.
Ferner sind dem Bestand Akten der Kreisstraßenbauverwaltung Wetzlar eingefügt. Im Kreis Wetzlar, der bis zum Jahre 1932 der Rheinprovinz angehört hat, bildete die Verwaltung der Provinzialstraßen eine selbständige behördliche Einheit (siehe auch Abt. 405). Ihre Akten nebst Vorakten wurden bei Eingliederung des Kreises Wetzlar in die Provinz Hessen-Nassau vom Bezirksverband Wiesbaden übernommen. Hierbei befinden sich auch noch einige Aktenbände, welche provenienzmäßig dem Landeshauptmann der Rheinprovinz (Düsseldorf) angehören, die aber, da sie ausschließlich den Straßenbau im Kreise Wetzlar betreffen, bei dem Bestand belassen wurden.
Der Aktenbestand des Bezirksverbandes Wiesbaden hat vor seiner Abgabe an das Archiv erhebliche Verluste durch Kriegseinwirkungen erlitten, so dass er (wahrscheinlich mit Ausnahme der Wegebauabteilung) kein vollständiges Bild seines alten Umfanges widerspiegelt. In seiner archivischen Gliederung wurde jedoch die alte Einteilung beibehalten, in welcher sich der Bezirksverband im Staatshandbuch 1912/13 für den Regierungsbezirk Wiesbaden darstellt.
1959 Abgabe von 5 lfm Akten des Hessischen Straßenbauamts Wiesbaden (Zug. 10/1959). 1987 Abgabe von 0,5 lfm Akten, welche das Bundesarchiv Koblenz aus der ehem. DDR zurückgeführt hat (Zug. 73/1987). 1994 Abgabe von 1 lfm Personalakten vom Hess. Landesamt für Straßenbau (Zug. 65/1994).
Im Archiv wurden dem Bestand zudem die vier Akten der Abt. 476/4 Landesbauamt Montabaur sowie die eine Akte der Abt. 476/7 Landesbauamt Wiesbaden zugeordnet.

Geschichte des Bestandsbildners 

Durch königliche Verordnung vom 26.9.1867 wurde im Regierungsbezirk Wiesbaden mit Ausschluss des Stadtkreises Frankfurt ein kommunalständischer Verband errichtet (PrGSlg. S. 1659). An Instituten wurden dem Verband durch Gesetz vom 25.12.1869 (ebd. S. 1288) zum 1.1.1870 die Landesbank und die zu diesem Zeitpunkt neu gegründete Nassauische Sparkasse, sodann durch Gesetz vom 11.3.1872 (ebd. S. 257) ab 1.1.1872 die Irren-, Heil- und Pflegeanstalt Eichberg (vgl. Abt. 430/1) und das Taubstummen-Institut zu Camberg überwiesen. Durch dieses Gesetz erhielt der Verband außerdem eine Staatsrente, die außer zur Fürsorge für die Irren und Taubstummen zum Neubau von Chausseen und zur Unterstützung des Gemeindewegebaus bestimmt war, ferner Darlehnsfonds für unbemittelte Gemeinden im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau sowie den Rest des sog. Homburger Kautionsfonds zur Gründung einer kommunalständischen Hilfskasse, insbesondere für Darlehen zu gemeinnützigen Wegebauten und Landesmeliorationen. Laut am 17.7.1871 genehmigten Regulativ (PrGSlg. S. 299) wurde die Verwaltung unter der Oberaufsicht des Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau durch den ständischen Verwaltungsausschuss (Landesausschuss) geführt. Er bestand aus dem Vorsitzenden des Kommunallandtages und aus gewählten Kommunallandtagsabgeordneten. Die laufenden Geschäfte besorgte zunächst der Vorsitzende des Kommunallandtags, ab 1.1.1873 jedoch ein gewählter Landesdirektor (seit 1901 Landeshauptmann), dem später weitere Beamte als Landesdirektion zugeordnet wurden. Gemäß dem Gesetz vom 8.7.1875 und der Verordnung vom 12.9.1877 nahm der Verband an der weiteren Dotation der Provinzial- und Kreisverbände teil. Preußen trug damit und mit einer gleichen Regelung für den Regierungsbezirk Kassel dem historischen Eigenleben dieser beiden Teile innerhalb der preußischen Provinz Hessen-Nassau Rechnung. Als durch Gesetz vom 8.6.1885 (ebd. S. 242) über die Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Provinz Hessen-Nassau ein Kommunalverband für die Provinz zum 1.4.1886 gebildet wurde, blieben innerhalb derselben die kommunalständischen Verbände in beiden Regierungsbezirken bestehen. Laut Art. jenes Gesetzes ging der 1875 gebildete Kommunalverband des Stadtkreises Frankfurt, dessen Geschäfte gemäß Regulativ vom 2.8.1876 (ABl. für den Stadt- und Landkreis Frankfurt a.M. S. 321) von einem kreisständischen Verwaltungsausschuss geführt wurden, in dem kommunalständischen Verband des Regierungsbezirks (nunmehr 'Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden') auf. Im einzelnen wurde diese Einverleibung und Vereinigung durch Verordnung vom 10.3.1886 geregelt (PrGSlg. S. 45). Nach der Revolution von 1918 wurde durch Gesetz betr. die Neuwahl der Provinziallandtage vom 16.7.1919 (ebd. S. 129) und Verordnung vom 4.5.1920 (ebd. S. 188) das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht für den Kommunallandtag eingeführt. Während des nationalsozialistischen Regimes gingen durch Gesetz über Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten vom 15.12.1933 (ebd. S. 477 f.) die Befugnisse des damit aufgehobenen Landesausschusses auf die Person des Oberpräsidenten über, dessen ständiger Vertreter in Angelegenheiten des Bezirkskommunalverbandes der Landeshauptmann wurde. Der Kommunallandtag wurde aufgelöst. Zur Beratung des Oberpräsidenten war durch Gesetz vom 17.7.1933 (ebd. S. 254 ff.) ein Provinzialrat begründet worden. Als durch Erlass vom 1.4.1944 der Regierungsbezirk Wiesbaden unter Eingliederung des Stadtkreises Hanau und der Landkreise Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern zur Provinz erhoben wurde, erhielt der Bezirksverband Wiesbaden die Bezeichnung Provinzialverband Nassau. Nach dem Zusammenbruch übernahm die Bezirksregierung Wiesbaden durch Erklärung vom 4.5.1945 zunächst die Aufgaben des Provinzialverbandes. Gemäß Kabinettsbeschluss vom 30.10.1945 gingen sie auf den Ministerpräsidenten über, bis im Oktober 1946 wieder ein Landeskommunalausschuss gebildet wurde. Es kam jedoch nicht mehr zu einer gesetzlichen Regelung der Rechtsverhältnisse für die Bezirkskommunalverbände Wiesbaden und Kassel, da durch Gesetz vom 17.5.1953 (GVBl. f.d. Land Hessen S. 93 ff.) unter Auflösung der beiden Bezirkskommunalverbände ein neuer, auch den früheren Freistaat Hessen umfassender Landeswohlfahrtsverband mit Beschränkung auf die Volkswohlfahrt (Landesfürsorgeverband, Fürsorgeerziehungsbehörde, Hauptfürsorgestelle) gebildet wurde. Die übrigen bisherigen Aufgaben der Bezirksverbände gingen an Landesbehörden oder neu errichtete Institute (Hessische Landesbank, Hessischer Sparkassen- und Giroverband) über. Zu den Aufgaben und Arbeitsgebieten des Kommunalverbandes gehörten das Fürsorgewesen (Landesheilanstalten Eichberg, Hadamar, Herborn, Kindersanatorium Weilmünster, Tuberkuloseheilstätten Falkenstein, Hofheim/Ts., Bad Homburg v.d.H., Mammolshain, Gehörlosenschule Camberg, Orthopädische Klinik 'Alfred-Erich-Heim' Wiesbaden, Geschlechtskranken-Hospital Hadamar, Anstalten der Fürsorgeerziehung Minderjähriger in Dehrn, Idstein, Kalmenhof bei Idstein, Steinmühle bei Obererlenbach, Hauptfürsorgestelle für Körperbehinderte und Hinterbliebene), die Betätigung im Straßenbau, Hochbau, Verkehrswesen, der Agrar- und Energiewirtschaft, im Versicherungs- und Bankwesen (Hessen-Nassauische Lebensversicherungsanstalt, Hessen-Nassauische Versicherungsanstalt, Öffentliche Versicherung, Versorgungskassen und Sozialversicherungs-Einrichtungen, Fonds-Verwaltung, Nassauische Brandversicherungsanstalt, Nassauische Landesbank und Nassauische Sparkasse), die Kulturpflege (u.a. Pflege der Bau- und Kunstdenkmäler durch den Bezirkskonservator, Archivberatungsstelle, Nassauische [seit 1963 Hessische] Landesbibliothek in Wiesbaden, seit 1938 im Besitz des Kommunalverbandes und das Landesamt für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer, begründet 1938).

Enthält 

Akten 1868-1945, einige Vorakten (meist Wegebausachen) aus Nassau, Frankfurt und dem Kreis Wetzlar
Gliederung:
I. Verwaltung und Organisation
II. Kommunallandtagswahlen 1921, 1925, 1929
III. Landeskultur und Landwirtschaft (auch landwirtschaftliche Schulen)
IV. Nassauische Landesbank und Sparkasse
V. Zentralwaisenfonds und Armenangelegenheiten
VI. Landesheil- und Pflegeanstalten (insbes. Eichberg, Hadamar)
VII. Jugendfürsorge (auch Personalakten von Fürsorgezöglingen)
VIII. Denkmalpflege und Unterstützung geschichtlicher Forschungen und Vereine
IX. Wegebauverwaltung (Hauptstraßen, Vizinalwege, Brücken, Kraftfahrlinien, Autorennen, Personalsachen, Kreisstraßenbauverwaltung Wetzlar)
X. Krieg und Besatzung 1914-1930

Literatur 

Franz Götting: 80 Jahre Kommunalverband des Regierungsbezirks Wiesbaden, hrsg. vom Landeshauptmann. Wiesbaden 1948.

Karl Leber: Reichs-, Staats- und Kommunalhandbuch (...) der Regierungsbezirke Wiesbaden und Kassel sowie des Kreises Wetzlar. Wiesbaden 1927.

E. Quentel: Sammlung der die Verfassung und Verwaltung des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden betreffenden Gesetze, Verordnungen, Statuten, Reglements und sonstige Bestimmungen. Wiesbaden 1894, 2. Aufl. 1905.

Peter Sandner: Verwaltung des Krankenmordes. Der Bezirksverband Nassau im Nationalsozialismus (= Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Hochschulschriften Bd. 2). Gießen 2003.

F. Wichert: Die Denkmalpflege im Regierungsbezirk Wiesbaden. Bericht des Bezirkskonservators über die Jahre 1924-1928. - Bericht über die Jahre 1929-1936.

Jahresbericht der Bezirkskommission zur Erforschung und Erhaltung der Denkmäler innerhalb des Regierungsbezirks Wiesbaden für die Jahre 1907, 1909-14 (jährlich), 1922/23

Kommunallandtag, Landesausschuß und Kommissionen des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden. Wiesbaden 1930. [Personalien]

Finanzordnung des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden [1933]

Bericht über die Verwaltung des Bezirksverbandes Nassau, 1933-1941 .

Bericht über die Verwaltung des Kommunalverbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden. Wiedbaden 1949/1950-1953.

Findmittel 

Repertorium von Nicolaus Runge, 1956

Ablieferungslisten

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang 

36,38 lfm (Nr. 1-1616)

Bearbeiter 

Nicolaus Runge, 1956

Deskriptoren 

Wiesbaden

Frankfurt

Eichberg

Bad Camberg

Kassel

Hanau

Gelnhausen

Schlüchtern

Hadamar

Herborn

Weilmünster

Falkenstein

Hofheim

Bad Homburg v.d.H.

Mammolshain

Dehrn

Idstein

Kalmenhof (Idstein)

Steinmühle b. Obererlenbach

Wetzlar