HStAD Fonds J 3

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Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Reichsaufsichtsamt für Privatversicherungen

Life span 

1904-1944 (1967)

Fonds data

Custodial history 

Die Überlieferung des Reichsaufsichtsamtes befand sich in einer Ablieferung des Regierungspräsidenten in Darmstadt, die als eigener Bestand J 3 formiert wurde. Eine weitere Ausgliederung von Akten aus dem Bestand des Regierungspräsidiums Darmstadt erfolgte im August/September 2011 (Nummern 142-171).

History of creator 

Die Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen wurde zuerst durch das Versicherungsaufsichtsgesetz vom 14. Mai 1901 geordnet, dann neu geregelt durch das Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931. Alle privaten Versicherungsunternehmen unterlagen nach diesem Gesetz der staatlichen Aufsicht.
Sie wurden, sofern ihr Geschäftsbetrieb durch Satzung oder andere Geschäftsbedingungen auf ein Land beschränkt war, von Landesbehörden, sonst vom Reichsaufsichtsamt für Privatversicherungen beaufsichtigt. Diesem Amt konnte auch die Aufsicht über solche Unternehmen, die ihren Betrieb auf das Gebiet eines Landes beschränkten, durch Anordnung des Reichspräsidenten übertragen werden.
Andererseits konnten eng begrenzte Versicherungsunternehmen, auch wenn sie sich über ein Land hinaus erstreckten, auf Anordnung des Reichswirtschaftsministers von der Landesbehörde ihres Sitzes beaufsichtigt werden. Sitz des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherungen war Berlin.

Includes 

Unterlagen zur Ausübung der Versicherungsaufsicht über Versicherungen im Bezirk der Provinz Starkenburg bzw. des Regierungspräsidenten Darmstadt, insbesondere Satzungen, Rechenschaftsberichte, Jahresberichte und Jahresrechnungen, Protokolle der Mitgliederversammlungen der jeweiligen Vereine

Finding aids 

Online-Datenbank (Arcinsys)

Further information (fonds)

Extent 

5 m

Person in charge 

Der Bestand ist komplett verzeichnet

Film copies 

Der Bestand ist nicht verfilmt