501
Vollständige Signatur
HStAM, 501
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Regierungspräsidium Gießen
Laufzeit
Laufzeit
(1886-)1981-2018
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Korrespondierende Archivalien
HStAM Bestand 401 Regierungspräsidium Kassel
HStAD Bestand H 1 Regierungspräsident Darmstadt
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Die zunächst nicht eindeutig geregelte archivische Zuständigkeit für das Regierungspräsidium Gießen liegt seit spätestens 2003 beim Staatsarchiv Marburg. Vorher in das Staatsarchiv Darmstadt übernommene Unterlagen wurden im Zuge von Bestandsbereinigungen bereits seit Mitte der 1980er Jahre an das Staatsarchiv Marburg abgegeben.
Akzessionen ab 2010:
Acc. 2010/15, -19, -67, -81, -93, -95, -111; Acc. 2011/25; Acc. 2012/11, -25, -27, -51, -60, -61, -65, -75, -77, -84, -98, -112; Acc. 2013/36, -48, -79, -90; Acc.2014/27, -72; Acc.2015/42, -81, -83; Acc. 2016/6, -45, -88; Acc. 2017/70; Acc. 2017/91; Acc. 2018/54; Acc. 2021/2; Acc. 2021/69, -92, -95, -126; Acc. 2022/7, -77, -88, -131; Acc. 2023/10; Acc. 2024/92
Akzessionen ab 2010:
Acc. 2010/15, -19, -67, -81, -93, -95, -111; Acc. 2011/25; Acc. 2012/11, -25, -27, -51, -60, -61, -65, -75, -77, -84, -98, -112; Acc. 2013/36, -48, -79, -90; Acc.2014/27, -72; Acc.2015/42, -81, -83; Acc. 2016/6, -45, -88; Acc. 2017/70; Acc. 2017/91; Acc. 2018/54; Acc. 2021/2; Acc. 2021/69, -92, -95, -126; Acc. 2022/7, -77, -88, -131; Acc. 2023/10; Acc. 2024/92
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Das Regierungspräsidium Gießen wurde 1981 aus den nördlichen Bestandteilen des Regierungspräsidiums Darmstadt und dem süd-westlichen Teil des Regierungspräsidiums Kassel gebildet (Landkreis Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Vogelsbergkreis und Landkreis Marburg-Biedenkopf). Die Landesregierung unter Ministerpräsident Börner versprach sich von der Neuorganisation belebende Impulse für den Raum Mittelhessen. Die Region sollte aus ihrer organisatorischen Randlage befreit werden. Zugleich hoffte man, auf diese Weise das Ungleichgewicht, das bis dahin nach Gebiet und Bevölkerung zwischen den Regierungsbezirken Darmstadt und Kassel bestanden hatte, vermindern zu können.
Im dreistufigen Verwaltungsaufbau übt das Regierungspräsidium als Mittelinstanz sowohl Aufgaben der hoheitlichen (z. B. Einbürgerungs- und Enteignungsverfahren) wie auch der leistenden Verwaltung aus. Durch die Zusammenfassung verschiedener Sachgebiete in einer Bündelungsbehörde soll eine integrierende Wirkung in der Region erzielt und zugleich der überörtliche Interessenausgleich etwa im Rahmen der Regionalplanung gefördert werden. Das Regierungspräsidium leitet die speziellen Fachinteressen aus den Landesministerien an die jeweiligen Adressaten in seinem Amtsbezirk weiter. Es beaufsichtigt das Verwaltungshandeln der staatlichen Unterbehörden und fungiert zugleich für diese als Widerspruchsinstanz. Gegenüber der Landesregierung vertritt es die Gesamtinteressen der Region Mittelhessen. Mit seinen besonderen Kenntnissen der örtlichen Verhältnisse berät es die obersten Landesbehörden. Als Vermittlungsinstanz vertritt das Regierungspräsidium Gießen somit sowohl die Interessen der Region im Land als auch die Landesinteressen in der Region gegenüber den kommunalen Körperschaften und den anderen Selbstverwaltungsträgern.
Bei seiner Gründung gliederte sich die Behörde zunächst nach dem vorläufigen Rahmenorganisationsplan in fünf Abteilungen, eine Präsidialabteilung, zuständig für Organisation, Personal und Haushalt und vier Fachabteilungen:
• Abteilung I (Kommunalaufsicht, Gesundheitswesen, Veterinärwesen, Sozialwesen, Öffentliche Sicherheit und Hoheitsverwaltung)
• Abteilung II (Kultus)
• Abteilung III (Wirtschaft und Verkehr, Gewerbeaufsicht, Bauwesen, Wasserrecht, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung)
• Abteilung IV (Regionalplanung)
Der Aufbau des Regierungspräsidiums änderte sich stetig durch neue Gesetze und Verordnungen. Wichtig ist beispielsweise die Einrichtung der Abteilung V (Forsten und Naturschutz) 1988, die 1992 in zwei eigenständige Abteilungen unterteilt wurde. Im Jahr 1997 wurde die Abteilung IV (Staatliches Umweltamt) mit den ersten Außenstellen des Regierungspräsidiums in Marburg und Wetzlar eingerichtet. Immer wieder wurden Dezernate neuzugeordnet oder ausgegliedert. Ausgegliedert wurden der Schulbereich an die Schulämter und die Polizeidezernate an das Polizeipräsidium Mittelhessen.
Auch in den 2000er Jahren kam es zu einigen Änderungen, so wurden beispielsweise 2002 die Aufgaben des „Hessischen Landesamtes für Versorgung und Soziales“ auf das Regierungspräsidium übertragen, sodass sich die Abteilungsstruktur erneut änderte. Auch die Sparpolitik des Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) ab 2004 führte mit der „Operation Sichere Zukunft“ zu starken Einschnitten im Aufbau, da die Behörden sich nun selbstständig strukturieren konnten.
Mit dem „Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke des Landes Hessen“ vom 16. September 2011 kamen zum 01. Januar 2012 neue Aufgaben und Zuständigkeiten hinzu. Die mit der Durchführung des Sozialrechts befassten Dezernate wurden in die Abteilung VI (jetzt wieder: Soziales) überführt, Abteilung II wurde umbenannt in „Arbeitsschutz und Inneres“ und die Abteilung V heißt nun „Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz“.
Außerdem ist seit November 2016 ist die Erstaufnahmeeinrichtung Hessen in das Regierungspräsidium Gießen eingegliedert und bildet die Abteilung VII. Diese ist hessenweit für die Organisation und Steuerung der Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständig. Momentan (Stand Juli, 2022) gibt es folgende Abteilungen:
• Abteilung I (Zentralabteilung)
• Abteilung II "Arbeitsschutz und Inneres"
• Abteilung III "Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr
• Abteilung IV "Umwelt
• Abteilung V "Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz"
• Abteilung VI "Soziales"
• Abteilung VII "Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration"
Im dreistufigen Verwaltungsaufbau übt das Regierungspräsidium als Mittelinstanz sowohl Aufgaben der hoheitlichen (z. B. Einbürgerungs- und Enteignungsverfahren) wie auch der leistenden Verwaltung aus. Durch die Zusammenfassung verschiedener Sachgebiete in einer Bündelungsbehörde soll eine integrierende Wirkung in der Region erzielt und zugleich der überörtliche Interessenausgleich etwa im Rahmen der Regionalplanung gefördert werden. Das Regierungspräsidium leitet die speziellen Fachinteressen aus den Landesministerien an die jeweiligen Adressaten in seinem Amtsbezirk weiter. Es beaufsichtigt das Verwaltungshandeln der staatlichen Unterbehörden und fungiert zugleich für diese als Widerspruchsinstanz. Gegenüber der Landesregierung vertritt es die Gesamtinteressen der Region Mittelhessen. Mit seinen besonderen Kenntnissen der örtlichen Verhältnisse berät es die obersten Landesbehörden. Als Vermittlungsinstanz vertritt das Regierungspräsidium Gießen somit sowohl die Interessen der Region im Land als auch die Landesinteressen in der Region gegenüber den kommunalen Körperschaften und den anderen Selbstverwaltungsträgern.
Bei seiner Gründung gliederte sich die Behörde zunächst nach dem vorläufigen Rahmenorganisationsplan in fünf Abteilungen, eine Präsidialabteilung, zuständig für Organisation, Personal und Haushalt und vier Fachabteilungen:
• Abteilung I (Kommunalaufsicht, Gesundheitswesen, Veterinärwesen, Sozialwesen, Öffentliche Sicherheit und Hoheitsverwaltung)
• Abteilung II (Kultus)
• Abteilung III (Wirtschaft und Verkehr, Gewerbeaufsicht, Bauwesen, Wasserrecht, Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung)
• Abteilung IV (Regionalplanung)
Der Aufbau des Regierungspräsidiums änderte sich stetig durch neue Gesetze und Verordnungen. Wichtig ist beispielsweise die Einrichtung der Abteilung V (Forsten und Naturschutz) 1988, die 1992 in zwei eigenständige Abteilungen unterteilt wurde. Im Jahr 1997 wurde die Abteilung IV (Staatliches Umweltamt) mit den ersten Außenstellen des Regierungspräsidiums in Marburg und Wetzlar eingerichtet. Immer wieder wurden Dezernate neuzugeordnet oder ausgegliedert. Ausgegliedert wurden der Schulbereich an die Schulämter und die Polizeidezernate an das Polizeipräsidium Mittelhessen.
Auch in den 2000er Jahren kam es zu einigen Änderungen, so wurden beispielsweise 2002 die Aufgaben des „Hessischen Landesamtes für Versorgung und Soziales“ auf das Regierungspräsidium übertragen, sodass sich die Abteilungsstruktur erneut änderte. Auch die Sparpolitik des Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) ab 2004 führte mit der „Operation Sichere Zukunft“ zu starken Einschnitten im Aufbau, da die Behörden sich nun selbstständig strukturieren konnten.
Mit dem „Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke des Landes Hessen“ vom 16. September 2011 kamen zum 01. Januar 2012 neue Aufgaben und Zuständigkeiten hinzu. Die mit der Durchführung des Sozialrechts befassten Dezernate wurden in die Abteilung VI (jetzt wieder: Soziales) überführt, Abteilung II wurde umbenannt in „Arbeitsschutz und Inneres“ und die Abteilung V heißt nun „Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz“.
Außerdem ist seit November 2016 ist die Erstaufnahmeeinrichtung Hessen in das Regierungspräsidium Gießen eingegliedert und bildet die Abteilung VII. Diese ist hessenweit für die Organisation und Steuerung der Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständig. Momentan (Stand Juli, 2022) gibt es folgende Abteilungen:
• Abteilung I (Zentralabteilung)
• Abteilung II "Arbeitsschutz und Inneres"
• Abteilung III "Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr
• Abteilung IV "Umwelt
• Abteilung V "Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz"
• Abteilung VI "Soziales"
• Abteilung VII "Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration"
Enthält v.a.
Enthält v.a.
überwiegend Einbürgerungsakten bis einschl. Antragsjahr 2002 (Nr. 1-5.821, 12.313-38.913, 38.993-39.352, 39.586-39.850,40373-40455), davon in Arcinsys erschlossen: Nr. 39.321-39.352
Geschäftsverteilungspläne, Rahmenorganisationspläne, Aufgabenbeschreibungen
Akten aus der Stiftungsaufsicht und Liegenschaftsverwaltung
einzelne Personalakten
Gewerbeuntersagungsakten
Stadtumbausanierungen
Regionalversammlungen
Sanierung des Rüstungsaltstandorts Stadtallendorf (vgl. Findbucheinleitung)
Gesundheitswesen (0,08 MM)
HHG / BVFG (Nr. 5.822-12.312)
Betriebsakten (Arbeitsschutz)
"Projekt gegen Menschenhandel" (Beispielüberlieferung) (Acc. 2021/2)
Strahlenschutz der Universitäten Gießen und Marburg, auch verschiedener Firmen (1,25 MM, Acc. 2021/69; 0,91 MM, Acc. 2022/88)
Konzessions- und Überwachungsakten zu Gentechnik (1,50 MM, Acc. 2022/7)
Konzessionierung und Überwachung von Anlagen bei verschiedenen Firmen/Universitäten (9,50 MM, Acc. 2024/92)
Bauakten sozialer Einrichtungen (0,33 MM, Acc. 2022/77)
Förderung soziale Einrichtungen, ehrenamtlich/bürgerschaftliche Maßnahmen und Behindertenverbände (0,16 MM, Acc. 2022/131)
Förderung nicht investiver sozialer Maßnahmen (Landessportbund, Landesseniorenvertretung) (0,16 MM, Acc. 2023/10)
Kreis- und Gemeindegebietsreform der 1970er Jahre (Acc. 2010/93)
Enteignungen für Bahn- und Straßenbau, ca. 1980-2000 (u.a. Acc. 2010/15)
Literatur
Literatur
Pressestelle Regierungspräsidium Gießen (Hg.): Eine Behörde und ihre Aufgaben. Aufgabenbeschreibung des Regierungspräsidiums Gießen, Gießen 1991. (Signatur Dienstbibiliothek: XB 2625e)
Findmittel
Findmittel
Arcinsys-Datenbank
Ablieferungslisten (u.a. für Acc. 2021/92)
Acc. 2021/69, Acc. 2022/7, Acc. 2022/77, Acc. 2022/131, Acc. 2023/10: Digitale Ablieferungslisten
Acc. 2022/88, Acc. 2024/92: digitalisierte Ablieferungsliste
Teile unverzeichnet
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
ca. 302,41 MM (davon ca. 10,41 MM unerschlossen)
Benutzung
Benutzung
Nr. 15.119-16.845 nur auf Mikrofiche vorhanden
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Letzte Aktualisierung: 10.12.2024