Identification (short)
Title
Landesbeauftragter für die Durchführung der Wahlen in der Sozialversicherung
Life span
1953-1974
Fonds data
Custodial history
Akzessionen: 1969/32, 1976/8, 1984/22 und aus 1992/37
History of creator
Seit 1953 entscheiden die Versicherten und Arbeitgeber in der Sozialwahl alle sechs Jahre über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger. Seitdem hat der Landesbeauftragte für die Durchführung von Sozialwahlen beim Regierungspräsidium Kassel neben einer Reihe von Einzelvorschriften in der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) besondere Aufgaben bei der Durchführung des Wahlverfahrens zu erfüllen und darf im Einzelfall Entscheidungen treffen. Insbesondere ist er nach dem vierten Buch des Sozialgesetzbuchs berechtigt, Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der stattfindenden Wahlen auszuüben. Im Übrigen ist er Ansprechpartner der Beteiligten, die bei den Versicherungsträgern sowie den vorschlagsberechtigten Vereinigungen und Organisationen mit dem Wahlverfahren befasst sind.
Includes
Bekanntmachungen, Verordnungen, Protokolle, Rundschreiben, Berichte, Ergebnisse der einzelnen Wahlen
Finding aids
Abbietungslisten in Dienstakten
Further information (fonds)
Extent
3,75 MM
Information / Notes
Additional information
Letzte Aktualisierung: 05.01.2023