HStAM Fonds 608

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Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Landesbeauftragter für die Durchführung der Wahlen in der Sozialversicherung

Life span 

1953-1974

Fonds data

Custodial history 

Akzessionen: 1969/32, 1976/8, 1984/22 und aus 1992/37

History of creator 

Seit 1953 entscheiden die Versicherten und Arbeitgeber in der Sozialwahl alle sechs Jahre über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger. Seitdem hat der Landesbeauftragte für die Durchführung von Sozialwahlen beim Regierungspräsidium Kassel neben einer Reihe von Einzelvorschriften in der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) besondere Aufgaben bei der Durchführung des Wahlverfahrens zu erfüllen und darf im Einzelfall Entscheidungen treffen. Insbesondere ist er nach dem vierten Buch des Sozialgesetzbuchs berechtigt, Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der stattfindenden Wahlen auszuüben. Im Übrigen ist er Ansprechpartner der Beteiligten, die bei den Versicherungsträgern sowie den vorschlagsberechtigten Vereinigungen und Organisationen mit dem Wahlverfahren befasst sind.

Includes 

Bekanntmachungen, Verordnungen, Protokolle, Rundschreiben, Berichte, Ergebnisse der einzelnen Wahlen

Finding aids 

Abbietungslisten in Dienstakten

Further information (fonds)

Extent 

3,75 MM

Information / Notes

Additional information 

Letzte Aktualisierung: 05.01.2023