H.15.32
Vollständige Signatur
ISG FFM, H.15.32
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Bürgermeisteraudienzen: Anlagen
Laufzeit
Laufzeit
1727 - 1769
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Außer den beiden mit Zivilsachen befassten Gerichten (Schöffenrat und Schöffengericht) gab es eine dritte Behörde, die alle Sachen ohne Unterschied des Wertes annehmen konnte. Die Bürgermeisteraudienzen waren zunächst Gütestellen. Sie waren insbesondere bei Handelsstreitigkeiten oft erste Anlaufstelle. In der Kaiserlichen Final-Resolution vom 14. März 1732 wurde die sachliche Zuständigkeit der Bürgermeisteraudienzen dahin geregelt, dass die Audienzen für alle Wechselsachen, für Sachen mit einen Streitwert bis 25 Gulden, Verbal- und Realinjurien, Arrestanlegungen und Exekutionen zuständig waren. Die Audienzen bestanden aus dem Älteren bzw. dem Jüngeren Bürgermeister mit je zwei Ratsmitgliedern als Beigeordneten und je einem Protokollisten.
Literatur
Literatur
Schlick-Bamberger, Gabriela: Die Audienzen des Jüngeren Bürgermeisters in der Reichsstadt Frankfurt am Main. Ein Untergericht als Spiegel des reichsstädtischen Alltagslebens im 18. Jahrhundert, in: Die Reichsstadt Frankfurt als Rechts- und Gerichtslandschaft im Römisch-Deutschen Reich, München 2008, S. 15-38
Findmittel
Findmittel
ungeordnet und unverzeichnet
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
4 Regalmeter
Benutzung
Benutzung
Lagerort: TM;
Um Archivalien in den Lesesaal zu bestellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info.amt47@stadt-frankfurt.de. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um die Modalitäten der Archivaliennutzung mit Ihnen zu besprechen.
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