HStAM Fonds 27 e

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Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Zünfte und Zunftämter

Life span 

1789-1893

See

Corresponding archival items 

Bestände 40 a Hessische Kammer Rubr. XXXVI; 16 Ministerium des Innern, Gewerberepositur und 41 Finanzministerium

Fonds data

History of creator 

Zünfte waren ursprünglich freie Vereinigungen der in den Städten der Landgrafschaft dasselbe Handwerk oder Gewerbe treibenden Personen zur wechselseitigen Unterstützung mit eigenen Statuten, Versammlungen und Vorständen, mit eigenem Vermögen und eigener Jurisdiktion. Seit Ende des 18. Jahrhunderts wurden sie in zunehmendem Maße der staatlichen Aufsicht unterworfen. Nach ihrer zwischenzeitlichen Aufhebung im Königreich Westphalen wurde die zünftische Gewerbeverfassung im Kurfürstentum Hessen durch die Zunftordnung vom 5. März 1816 restituiert. Zunftbriefe, Bannrechte und Monopole wurden dadurch zumindest im Grundsatz zwar wieder in Kraft gesetzt, auf der anderen Seite wurde jedoch auch die landesherrliche Kontrolle weiter verstärkt. So enthielt die Zunftordnung von 1816 detaillierte Regelungen im Hinblick auf die Ausbildung und Behandlung von Lehrlingen, die Gestaltung der Gesellenverträge, Meisteraufnahmen und Zunftversammlungen. Die Zunftämter und die obrigkeitlichen Deputierten, ohne deren Beisein keine Zunftversammlung stattfinden durfte, sollten eine permanente staatliche Aufsicht über das Zunftwesen sicherstellen.

Includes 

Zunftbriefe und -protokolle

Literature 

Fischer, V.: Stadt und Bürgertum in Kurhessen. Kommunalreform und Wandel der städtischen Gesellschaft 1814-1848 (Hess. Forschungen zur geschichtlichen Landes- und Volkskunde, 35), Kassel 2000

Finding aids 

HADIS-Datenbank (für Melsungen)

Kartei: Bieberstein (Nr. 1), Fulda (Nr. 1), Marburg (Nr. 1), Schmalkalden (Nr. 1-6), Windecken (Nr. 1)

2 Pakete unverzeichnet

Further information (fonds)

Extent 

0,41 m