Vollständige Signatur

HHStAW, 88, U 87

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Heynze genannt Durkauff, Bürger zu Weilburg, und seine Frau Heibil bekunden, daß Herr Johann Strabo, Kanoniker im Stift Weilburg, ihnen zu Erbrecht verliehen hat den Acker und Berg oben am Ende der 'Rischinbach', wie es einst dem + Herrn Heinrich Hudemechir gehörte, gegen 7 Schilling Pfennig ewiger Gülte Weilburger Währung, die sie dem vorgenannten Kanoniker oder dem, der diese Urkunde mit dessen Wissen und Willen innehat, am 11. November entrichten sollen. Kommen sie mit der Gülte sechs Wochen und drei Tage nach diesem Termin, so soll er keine Buße fordern. Halten sie die Frist nicht ein, so soll das Gut klaglos dem Kanoniker verfallen sein. - Junker Damme Sprukast von Waldmannshausen, Vogt zu Weilburg, Henne Metzeler, Bürgermeister, Hermann Brunst und Rucker von Drommershausen ('Trummirshus(en)'), Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
Datierung Datierung
1387 Mai 27
Originaldatierung Originaldatierung
D. 1387, in crastino penthecosten

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit versehrtem großem Ratssiegel. - Rückvermerke (15. Jh.): 1.: 'Littera 7 s. de vinea Duerkauffs'. 2.: 'Littera presencie'

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1224

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen