Vollständige Signatur

HStAM, Urk. StadtA Fulda, 209

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Urteilsspruch zwischen Adam Rühl und der Schmiedezunft in Fulda durch den Statthalter Erzherzog Maximilian III. von Österreich, Administrator des Stifts Fulda
Datierung Datierung
1587 Oktober 29
Originaldatierung Originaldatierung
Geschehenn zu Fulda Donnertags nach Simonis et Jude den neunundzwanzigsten Octobris im funffzehenhundert sieben und achtzigsten Jahr

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Urteil im Streit zwischen Adam Rühl (Rüllen), Sohn des verstorbenen Fuldaer Bürgers Valentin Rühl, und den Vorgängern und Meistern der Schmiedezunft in Fulda. Gemäß des Vergleichs von 1561 durch den verstorbenen Abt Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling] zwischen Valentin Rühl und der Schmiedezunft, meint Adam Rühl er habe die Befugnis zum Eisenhandel und zur Partierung aller Pflugscharen und ähnlicher Geräte, die Zunft will ihm diese Zulassung allerdings nicht gewähren, da Adam Rühl das Schmiedehandwerk nicht von einem zünftigen Meister gelernt habe. Die Vertreter des Statthalters und die Räte kommen nach eingehender Prüfung und Anhörung beider Parteien zu dem Schluss, dass Adam Rühl das Schmiedehandwerk nicht mehr erlernen und keinen Eisenhandel wie sein Vater betreiben dürfe. Dem Handwerk soll Adam Rühl 31 Gulden als Entschädigung zahlen. Künftig dürfe jedoch keiner, der nicht bei einem Schmiedemeister gelernt und entsprechende Briefe habe, in Fulda das Handwerk ausüben. Auf eine derartige Begnadigung wie Adam Rühl dürfe kein anderer mehr hoffen.
Siegler Siegler
Der Aussteller mit dem Sekretsiegel des Stifts Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Deutsch, aufgedrücktes Papiersiegel ab und verloren

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. Urk. 177
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen


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