191a
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. StadtA Fulda, 191a
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Erlass über die Zunftpflicht für Leinwebermeister in der Stadt Fulda
Datierung
Datierung
1575 Juni 10
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben und geschehen in unser Stadt fulda denn 10. Junii Anno 1575
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Erlass des Abts von Fulda in den Streitigkeiten zwischen den Meistern der Leinweberzunft in Fulda und den nicht zünftigen Meistern daselbst. Die zünftigen Meister haben sich beschwert, dass ihnen zum Einen durch die Zunftordnung nicht geringe Kosten entstünden, sie sich aber an die Vorgaben der Zunft was Aussehen und Maß des Leinengewands betrifft halten und die Kosten gleich halten müssten. Die nichtzünftigen Meister müssten sich an keine Ordnung halten, hätten die zünftigen Abgaben nicht zu entrichten und könnten die Leingewänder weben wie sie wollten. Den zünftigen Meistern entstünde dadurch ein erheblicher Nachteil. Anhand der Zunftbriefe und der fürstlichen Erlasse wird abermals festgestellt, dass nur die Meister, die sich in die Zunft eingekauft haben, ihre Waren in Fulda verkaufen dürften. Wer das Leinweberhandwerk in Fulda weiterhin ausüben möchte, müsse sich in die Zunft einkaufen und der Ordnung unterwerfen, ansonten darf er nicht mehr in Fulda als Handwerker zugelassen werden. Alle Amtleute, Schultheißen, Vögte und Zentgrafen des Fürstentums sind dazu angehalten zu kontrollieren, ob die fuldische Leinweber auch Mitglieder der Zunft seien.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Zweite Ausfertigung zu Urk. 191, Papier, Deutsch, Siegel anhängend, beglaubigt von Johann Hirstorf, Notar am kaiserlichen Kammergericht
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.
Repräsentationen
Es sind keine Repräsentationen vorhanden.