Vollständige Signatur

HStAM, Urk. HLB Fulda, 145

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Revers der Brüder von Boyneburg gen. von Hohenstein für Stift Fulda über die Belehnung mit einem freien Rittergut
Datierung Datierung
1618 September 10
Originaldatierung Originaldatierung
Montag den zehendten Monatstagk Septembris nach Christi Jesu unsers einigen Erlösers undt Seeligmachers gepurt im Einthausendt Sechshundert undt Achtzehendtenn Jahre

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Wallrab von Boyneburg genannt von Hohenstein bekundet für sich und seinen Bruder Friedrich Hermann, dass sie von Georg von Hatzfeld, Dekan des Stifts Fulda und dem ganzen Kapitel daselbst die im folgenden inserierte Urkunde erhalten haben: (Montag den zehendten Monatstagk Septembris nach Christi Jesu unsers einigen Erlösers undt Seeligmachers gepurt im Einthausendt Sechshundert undt Achtzehendtenn Jahre) Georg von Hatzfeld und das ganze Kapitel des Stifts Fulda bekunden, dass sie die Brüder Friedrich Hermann und Wallrab von Boyneburg genannt von Hohenstein und alle ihre Erben mit dem Gut zu Tudenhausen, das freie Rittergut genannt, zu dem 30 und 3 halbe Acker Land gehören, belehnt haben. Sie und ihre Erben sollen das Gut zu ihrem Nutzen nach bisherigen Rechten und Gewohnheiten gebrauchen. Sie sind zur Lehnstreue verpflichtet und sollen stets bereit sein Schaden vom Stift abzuwenden. Wird ein neuer Dekan im Stift gewählt, sollen die Brüder oder ihre Nachkommen gegen eine Zahlung von 10 Talern das Lehen wieder von dem neuen Dekan empfangen. Siegler: Dekan und Kapitel mit dem Siegel des Stifts.
Siegler Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel in Holzkapsel anhängend

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda.

Repräsentationen


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