HStAM Bestand 82 Nr. f 11

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Höchste Verordnung vom 21. August 1805, wonach die Gemeinden zu den anzustellenden Klagen die Einwilligung der Regierung einholen sollen, 1805-1806, ist publiziert worden am 10. Oktober 1817 sowie 1818, 1819; Auch in den beiden Hoheitsämtern Meerholz und Wächtersbach und im Gericht Ramholz und zu Praunheim, eingeführt am 18. Februar 1820; Vergleiche das Ausschreiben des kurfürstlichen Rechtsministeriums vom 16. Februar 1822, die Rechtssachen der Gemeinden und deren Ermächtigung zu deren Beitrebung, 1824 und Beschluss des kurfürstlichen Staatsministeriums vom 31. August 1825, die Klagen gegen israelitische Gemeinden

Laufzeit 

1805-1865

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

Gefach 985-1004, Nr. 29

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Später rubriziert: Ermächtigung der Gemeinden zur Anstellung gerichtlicher Klagen sowie die Form der Prozesslegitimationen

Titel bitte prüfen; Zusatzinformation bitte prüfen

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte