Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 74, 1054

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1458 Mai 07
Originaldatierung Originaldatierung
... nach Christi unses herren geburt dusent vierhundert unda darnach in deme achte unde funfftzigsten jare uff sontag nest nach sanct Walperge tage.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Q Fürstentum Fritzlar, Stift Fritzlar

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann (Henne) von Wehren (Wehern) bekundet für sich und seine Frau Ute (Ude) die Belehnung nach Rodland-Recht (alß rodelandeß recht ist) mit 44 Morgen Rodelandes durch Dekan und Stift von Fritzlar. Das Rodeland ist gelegen in der Feldmark zu Holzheim (Holtzheym), in dem hintersten Stück zwischen Königsberg (Köningeßberge) und Strüderberg (Strüderberge). Johann von Wehren verpflichtet sich den Zehnten von den Rodeäckern sowie jährlich zu St. Martin von jedem Morgen einen halben Schilling Fritzlarer Währung an den Amtmann des Stifts zu bezahlen. Im Todesfall der Eheleute soll der älteste Erbe die Rodeäcker zu gleichen Bedingungen übernehmen können. Sind keine Erben vorhanden, fällt das Rodeland an das Stift zurück. Sollten die Eheleute oder deren Erben mehr roden oder von anderen Rodeland an sich bringen, so sollen sie dieses unter den gleichen Bedingungen erhalten.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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