U 397
Vollständige Signatur
HHStAW, 331, U 397
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Kaiser Karl V. fragt bei Abt Wolfgang von Fulda an, ob die Behauptung des Grafen Wilhelm des Älteren von Nassau-Dillenburg und seiner Verwandten, welche wegen der Hinterlassenschaft des Landgrafen Wilhelm des Jüngeren von Hessen mit dem Landgrafen Philipp von Hessen über das Dorf Massenheim, das Gericht Heringen und die Stadt und das Gericht Alsfeld etc. in Prozess stehen, begründet sei, wonach es Brauch und Gewohnheit des Stifts Fulda sein soll, dass Lehen, welche nicht ausdrücklich nur auf den Mannesstamm verliehen sind, nach Tod eines Bruders auf die nächstgesippten weiblichen Erben so vererbt werden, dass Agnaten, welche von den Stämmen des ersten Lehnsacquirenten herkommen und den Verstorbenen weiter verwandt sind, ausgeschlossen bleiben.
Datierung
Datierung
Augsburg, 1551 März 20
Originaldatierung
Originaldatierung
Augspurg am zwantzigsten tag des monats Martii 1551
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
2 Abschriften 16. Jh., Papier
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |