LAV NRW W Best. A 410 Nr. 247
Vollständige Signatur
HHStAW, 3036, LAV NRW W Best. A 410 Nr. 247
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Revers derer von Bicken betreffend den Bau und das Öffnungsrecht des Hauses zum Hain. Eberhard von Bicken, Dechant und Kanonikus (vgl. Nr. 240), als Vormund Philipps, Georgs Sohns, dann Philipp und Eberhard, Conrads Söhne, versprechen dem Grafen Johann von Nassau als Lehensherrn, das Haus zum Hain, das sie nun gebaut und befestigt haben, nicht wider denselben zu gebrauchen, hingegen ihm und seinen Nachfolgern dasselbe jederzeit zu öffnen.
Datierung
Datierung
1511
Originaldatierung
Originaldatierung
Mittwochs nach Vocem Jucund
Bestellsignatur
Bestellsignatur
Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Urkunden, Nr. 247
Repräsentationen
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