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HStAD, E 3 A, 62/8

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Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Die Kassel'schen Behörden und Untertanen müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Abschriften an unser Land die Anschrift 'Darmstädtisch' nicht genügt, sondern es muss 'Hessen-Darmstadt' geschrieben werden
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1801 März 19

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Darmstadt
Kassel

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