62/8
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 62/8
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Die Kassel'schen Behörden und Untertanen müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Abschriften an unser Land die Anschrift 'Darmstädtisch' nicht genügt, sondern es muss 'Hessen-Darmstadt' geschrieben werden
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1801 März 19
Vermerke
Deskriptoren
Deskriptoren
Darmstadt
Kassel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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