47/25
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 47/25
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Kinder von Untertanen, die geheiratet haben und bei den Eltern oder Schwiegereltern wohnen, sollen das erste Ehejahr durch ein Befreiungsdekret von allen Lasten befreit sein. Auch sollen Untertanen, die zuziehen und Grundstücke bebauen, mehrjährige Freiheiten genießen, müssen sich aber verpflichten, nach den abgelaufenen Jahren der Freiheit nicht den Ort zu verlassen
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1709 Juli 30
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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