NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 2, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1421 Mai 12
Originaldatierung Originaldatierung
Montag nach Pfingsttag

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Gebrüder Johann und Ludwig Herren v. Lichtenberg bekunden, dass sie mit Johann Bock dem Älteren wegen ihrer beiderseitigen Ansprüche auf die Dörfer Weitbruch, Kurzenhausen, Hördt, Bietlenheim, Mittelhausen, (Hoh-)Atzenheim und (Hoh-)Frankenheim wie folgt übereingekommen sind: Die zur Herrschaft Lichtenberg gehörenden Leute sollen auch dem Johann Bock den Eid leisten. Aus jedem Dorf sollen je zehn Leute verpflichtet sein, ihm Steuern zu leisten. Die Herren v. Lichtenberg sollen einige ihrer Amtleute als Bürgen einsezten. Die Sühne soll durch den Richter des Geistlichen Hofes zu Straßburg besiegelt werden
Siegler Siegler
Aussteller, die Bürgen Bechtold Krantz, Kunemann v. Mittelhausen, Hans Meye v. Lambsheim, Hug Kaltesche, Kunz v. Waltenheim, Heinrich v. Berstett, Walraf Zuckmantel und Hans v. Kirweiler
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Kopie des Entwurfs Archives Départementales Straßburg, E 1750 Bl. 2-3v (Papier, korrigiert, beschädigt, leichter Textverlust)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
A 14 Nr. 2320

Repräsentationen


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