3383
Vollständige Signatur
HHStAW, 1, 3383
Zivilprozessakte
Identifikation (Prozessakte)
Titel
Titel
Abraham Rückert, Wetzlar gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar
Laufzeit
Laufzeit
(1766-) 1774-1776 (-1808)
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Magistrat Wetzlar (1766)
RKG (1774)
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Vollstreckung des vorinstanzlichen, rechtskräftigen Urteils der Bekl. vom 26. April 1766, in dem die Strumpfweberzunft Wetzlar dazu verurteilt worden war, an den Kl., der zur Abwendung der Vollstreckung in seine Güter wegen einer Darlehensforderung des Prokurators am RKG Dr. Schick an die Strumpfweberzunft eine Summe von 357 Gulden bezahlt hatte, die gezahlte Summe, abzüglich des vom Kl. zu der Schuldforderung beizutragenden Teils, zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen zu zahlen,
Anspruch auf Vollstreckung in Grundstücke der Mitglieder der Strumpfweberzunft zur Befriedigung der Forderung des Kl.,
Anspruch auf Gewährung schleuniger Justiz in der Sache um weitere Schuldforderungen des Kl. gegen die Strumpfweberzunft, die diese nicht anerkennen,
Anspruch auf Ersatz der Kosten und Schäden
Anspruch auf Vollstreckung in Grundstücke der Mitglieder der Strumpfweberzunft zur Befriedigung der Forderung des Kl.,
Anspruch auf Gewährung schleuniger Justiz in der Sache um weitere Schuldforderungen des Kl. gegen die Strumpfweberzunft, die diese nicht anerkennen,
Anspruch auf Ersatz der Kosten und Schäden
Vermerke
Enthält
Enthält
in Quad. 4: diverse vorinstanzliche Urteile, Schätzgutachten (ab 1766),
Quad. 6: Rechnung (1775)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
vgl. Nr. 3463
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Sicherungsfilm | Duplikatfilm (2009) | Detailseite anzeigen | ||
| Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |