19/44 (in)
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 19/44 (in)
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Die für Einführung der Berufung vorgeschriebenen 30 Tage sind von Eröffnung der Sentenz an zu rechnen. Wenn eventuell ein Rechtsmittel gegen eine Sentenz des Tribunals eingewendet wird und keine Resolution erfolgt, ist der Restitutionslibell innerhalb von 30 Tagen zu übergeben
Laufzeit
Laufzeit
1791 März 28
Fundstelle (Blatt / Seite)
Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 32 Nr. 7
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
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