19/44 (in)

Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 19/44 (in)

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Die für Einführung der Berufung vorgeschriebenen 30 Tage sind von Eröffnung der Sentenz an zu rechnen. Wenn eventuell ein Rechtsmittel gegen eine Sentenz des Tribunals eingewendet wird und keine Resolution erfolgt, ist der Restitutionslibell innerhalb von 30 Tagen zu übergeben
Laufzeit Laufzeit
1791 März 28
Fundstelle (Blatt / Seite) Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 32 Nr. 7

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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