58/14
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 58/14
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Die Deserteure von der Miliz zu Pferde und zu Fuß aus Gießen sollen bei Ergreifung im Land eine Satisfaktion von 36 Gulden zahlen. Bei Angehörigen von Regimentern, die irgendwo im Lande stehen, soll diese Summe 30 Gulden betragen
Laufzeit
Laufzeit
(Darmstadt, 1708 November 26)
Vermerke
Deskriptoren
Deskriptoren
Gießen:Militär
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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