66/24
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 66/24
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Die von den Landgerichten zur Einsichtnahme benötigten Akten müssen von der Hofgerichts-Registratur bezogen und nach dort auch wieder zurückgegeben werden
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1850 Juni 19
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
| Original | Akte | Detailseite anzeigen |
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