Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 66/24

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Die von den Landgerichten zur Einsichtnahme benötigten Akten müssen von der Hofgerichts-Registratur bezogen und nach dort auch wieder zurückgegeben werden
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1850 Juni 19

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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