Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 91/20

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Anweisung: Bei Berichten über gerichtsärztliche Untersuchungen ist jedesmal zu bemerken, ob der Verwundete gehfähig ist oder nicht. Wenn ersteres der Fall ist, hat er persönlich den Untersuchungsbefund abzugeben, andernfalls ist der Befund zu schicken
Laufzeit Laufzeit
Langen, 1839 November 26

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Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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