91/20
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 91/20
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Anweisung: Bei Berichten über gerichtsärztliche Untersuchungen ist jedesmal zu bemerken, ob der Verwundete gehfähig ist oder nicht. Wenn ersteres der Fall ist, hat er persönlich den Untersuchungsbefund abzugeben, andernfalls ist der Befund zu schicken
Laufzeit
Laufzeit
Langen, 1839 November 26
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
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