Vollständige Signatur

HStAD, R 21 J, 593

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Erlass einer Verordnung der kurmainzischen Landesregierung in Mainz des Inhalts, dass zur Kostenersparnis für die prozessbeteiligten kurmainzischen Landjuden diese in Zivilsachen, auch in Fällen 'Jud contra Jud', in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Strafsachen die gleiche Zuständigkeit wie für christliche Untertanen gelten soll. Der Rabbiner in Mainz bleibt für sie erstinstanzlich zuständig in Zeremonialsachen sowie in Fällen, in denen Juden der Residenzstadt als Beklagte in innerjüdischen Streitigkeiten auftauchen.
Laufzeit Laufzeit
1783
Bestellsignatur Bestellsignatur
E 3 E Nr. 2/35

Vermerke


Enthält Enthält
Druck einer Verordnung von 1783 Juli 1

Repräsentationen


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