U 32 b

Complete identifier

HHStAW, 170 I, U 32 b

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Graf Gotfried zu Sayn und Gerbert, der frühere Vogt von Wetzlar, bekunden, daß sie auf Befehl von König Rudolf den Streit über den Zehnten der Kirche zu Herborn [Herworne] zwischen dem Deutschen Orden und Theoderich Schütz und seinen Brüdern zu beendigen versucht haben, daß sie jedoch auf Grund der Zeugenaussagen kein abschließendes Urteil fällen konnten. Zudem verzeichnen sie folgende Aussagen der Zeugen: Es bestünden verschiedene mündliche Überlieferungen der Voreltern, daß der Ahne [avus] der Schützen den Zehnten nicht bezahlt habe und exkommuniziert gewesen sei, daß der damalige Pfarrer Werner dem Ahnen den Zehnten auf 1 Jahr überlassen habe, daß die Ahne Be...hild der Schützen exkommuniziert gewesen sei, usw.- Vogt und Schöffen der Stadt (Herborn) und die Burgmannen von Dernbach bestätigen auch die Tatsache der Exkommunikation.
Dating Dating
1283 Juli 16

Notes (charter)


Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, sehr zerstört; Siegel fehlen. Der Sinn ist wegen der Lücken im Text im einzelnen nicht genau festzustellen. Auf der Mitte der Rückseite von Hand des 14. Jh. 'littere non Scripte', wohl herrührend vom Schreiber des großen Ordenskopiars, siehe Wyss, Hessisches Urkundenbuch 1, Vorwort VII. Das Blatt ist am 26. Januar 1904 zaponiert und mit Pflanzenpapier unterlegt worden, doch nicht so, daß die Falten entfernt werden konnten. Abschrift des 18. Jh. und eine neue liegen bei.
Printing specifications Printing specifications
siehe Arnoldi 3b, 121; mit unrichtiger Beziehung auf Hörbach. Über die etwaige Zeit des Königllichen Auftrags vgl. B.-Redl. 1722

Representations

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