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HStAD, E 3 A, 58/46

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Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Es wird von höchster Stelle angeordnet, dass ein 'Spurius' [uneheliches Kind], auch wenn seine Mutter das Bürgerrecht hat, der Vater aber ein 'extraneus' [Auswärtiger] ist, sich nicht das Bürgerrecht anmaßen kann, es sei denn, er bringt das Inferendum bei und zahlt das Bürgerrechtsgeld
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1742 Oktober 27

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