Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 87/25

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Die wegen des Ablebens Großherzog Ludwigs II. angeordnete Landestrauer beträgt zwölf Wochen. Es ist genau vorgeschrieben, wie die Zeichen der Trauer an den Dienstuniformen der Zivilstaatsdiener anzubringen sind (ein Begleitschreiben vom 27. Juni 1848 ist beigelegt)
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1848 Juni 26

Vermerke


Deskriptoren Deskriptoren
Ludwig (Hessen und bei Rhein, Großherzog, II.)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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