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HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 840

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1431 Mai 25

Originaldatierung

Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimoprimo ipsa die Urbani pape etcetera

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Gottschalk von Buchenau der Jüngere bekundet für sich, seine Ehefrau Anna und alle seine Erben, dass er seinem Schwiegervater (swehere) Heinrich von Merlau einen Hof in Weyhers (Wiehers) im Gericht Haselstein für 110 gute rheinische Gulden verpfändet hat. Das Gericht Haselstein ist Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda verpfändet worden. Falls das Kloster Fulda das Gericht Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Weyhers wieder eingelöst hat, sollen die 110 Gulden mit der Einlösesumme verrechnet werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Siegler

Gottschalk von Buchenau der Jüngere

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Original Original